Teil eines Werkes 
2. Band (1844)
Entstehung
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dort uns auch Nachſuchung pflegen, und ſtatte zurück, was du nicht mit Recht und Gewiſſen beſitzen kannſt.

Abt. Die erſte Forderung ſey euch heut oder mor⸗ gen, wie's euch behagt, unbedingt geſtattet, die zweite mag unſer Oberhaupt, der Biſchof, entſcheiden. Als die Mönche mich zu ihrem Abte wählten, war die Veſte ſchon in ihrer Gewalt, ſie vertrauten mir ſolche als ein Eigenthum, das ich bisher nach Pflicht und Gewiſſen zu ſchützen und zu erhalten ſuchte.

Biſchof. Die Veſte iſt ein vätevliches Erbe der einzigen Tochter des Grafen. Sein letzter Wille, worauf euer Anſpruch ſich gründet, war durch Liſt und Bosheit eures vorigen Abts erſchlichen. Dieſe iſt nun vollkommen entdeckt. Wie wollt, wie könnt ihr noch Nutzen davon zu erndten ſuchen, da ihr der gekränk⸗ ten Erbin von Gottes und Rechtswegen noch man⸗ chen Erſatz und Pflicht ſchuldig ſeyd!

Abt. Ich unterwerfe mich willig und gerne, ehr⸗ würdiger Herr und Vater, deinem Urtheile. Ich über⸗ antworte dir und den Rittern Land und Veſte, und überlaſſe euch die Pflicht, ſie denen zu übergeben, de⸗ ren Eigenthum du erwieſen haſt.

Biſchof czu den Rittern). Könnt, wollt ihr noch mehr fordern?

Friedrich. Noch manches! Erfahrung hat mich weiſe gemacht! Ich traue den Füchſen nicht, die ſo herrlich zu heucheln und zu gleißnen verſtehen, wenn man die blutige Spur nach ihrer Höhle entdeckt qzum Abte). Dein Gewand täuſcht mich nicht mehr, deine demuthvolle, unſchuldlügende Miene macht mich nur noch aufmerkſamer! Hoffe nicht, daß du uns hinter⸗ gehen kannſt. Sind die Weiber auf der Veſte ver⸗ borgen, ſo beichte im Voraus, wenn dir Barmherzig⸗ keit werden ſoll. Schon habe ich alle Zugänge dahin durch unſere Reiſige beſetzen laſſen. Entführung von

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