Teil eines Werkes 
Zweyther Theil (1803)
Entstehung
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So war es an dem, daß derſelbe jetzt ſchon auf ſeine taglich wiederholten Foderungen das bis⸗ her vormundſchaftlich verwaltete Vermoͤgen aus⸗ gellefert erhielt. Der Vormund nahm jedoch An⸗ . ſtand, ſolches fur ſich allein und ohne obrigkeitliche Erlaubniß auszuliefern. Er befragte ſich daher bey dem Beamten und erhielt von dieſem die Weiſung, dem Soldaten bey Strafe eignen Erſatzes keinen

Heller eher von dieſem Vermoͤgen zu uͤberliefern, 6 bis dieſer ſich zuvor bey der Obrigkeit gehorig le⸗ gitimirt haben werde. Dieſem wollte zwar dieſer Befehl anfangs nicht behagen, doch erklärte er, daß er ſolchen ſehr vorſichtig und rechtlich finde und

daß er ſich ſogleich legitimiren und um den Em⸗ pfang ſeines Vermdoͤgens melden werde.

Dies unterließ er jedoch und da kurz darauf vas Regiment die Gegend verließ, ſo ging auch dlesmal wieder ſeine Foderung ohne Erfolg vor⸗

über. Ernſtlicher wiederholte derſelbe jedoch ſolche im folgenden Jahre. Während des langen Waf⸗ fenſtillſtandes kam er in Urlaub nach R... Er foderte jetzt ſein Vermoͤgen bey dem Amte, und da alle Hofiſche Geſchwiſter und Verwandte ihn fuͤr ihren Bruder Johann gerichtlich anerkannten, ſo nahm der Beamte keinen Anſtand, ihm daſſelbe ausliefern zu laſſen. Das Vermdoͤgen beſtand in

Gutern, ausgeliehenen Kapitalien und nur weni⸗

em vorraͤthigen baaren Golde, weil das eingehen⸗

de baare Geld gleich wieder als verzinsliches