brechens der Bigamie ſchuldig gemacht habe⸗ Das Gericht heiſchte daher am Ende gewiſſen⸗ hafte Rachricht von dem Pfarrer, und dann die noͤthigen Maasregeln zur Verhaftnehmung und Auslieferung des Verbrechers ergreifen zu koͤn⸗ nen.
Der gutherzige Pfarrer hatte den ganzen In⸗ halt dieſes füͤrchterlichen Schreibens dem Jo⸗ hann vorgeleſen, und erwartete nun von ihm Aufklärung. Johann konnte und wollte die That nicht laͤugnen, aber er fuͤgte auch am Ende hinzu, daß er bisher feſt geglaubt, und es auch von andern gehoͤrt habe, daß die Veraͤnderung der Religion die ehemalige Ehe ganz vernichte. Der Pfarrer, welcher heller ſah, und die Geſeze beſſer kannte, bewies ihm die Unmoͤglichkeit die⸗ ſer Hofnung, und erklaͤrte ihm offen, daß er
uͤberdies verpflichtet ſei, die ganze Geſchichte dem weltlichen Gerichte anzuzeigen. Johann flehte vergebens um Aufſchub, der Pfarrer ſchuͤzte ſeine Pfticht, die auf ihn fallende harte Verantwor⸗ tung vor, und konnte ihm nur den einzigen Troſt gewaͤhren, daß man ihn wahrſcheinlich nicht ausliefern, ſondern nur nach den Geſezen des Landes, und als einen Unkundigen vielleicht ſehr gnaͤdig und milde beſtrafen werde.
Die Nacht, welche dieſer ſchreklichen Entde⸗ kung folgte, war fuͤrchterlich und qualvoll. Johann hofte das Beſte, aber Suſanne ver⸗


