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der ſich nichts abſchleifen läßt, und eine Höflichkeit, vor der man ſich in Acht nehmen mag. Ich weiß davon zu reden. Unſer gnädigſter Herr hatte, wie ich nun von ihm, der mich in die Transactionen eingeweiht, erfahren, dem jungen Paare ein be⸗ deutendes Jahrgehalt ausgeſetzt und die, wie geſagt, enormen Schulden des Grafen zu zahlen übernommen. Er ließ jetzt durch mich andeuten, aber auch nur andeuten, daß er es gern ſehen würde, wenn der Graf nach ſeiner Vermählung den preu⸗ ßiſchen Dienſt quittire. Aber das war ein Funke in ein Pulver⸗ faß. Die Ehre, preußiſcher Officier zu ſein, rief der Graf, iſt mir um keinen Preis der Welt feil, geſchweige denn um die paar tauſend Thaler, mit denen mir Durchlaucht dieſe Ehre abkaufen zu können meint! Ja, er verweigerte ſogar die An⸗ nahme des Capitals, welches ihm Durchlaucht zur Abzahlung der Schulden zur Verfügung geſtellt. Ich will nichts von ihm, weder Großes noch Kleines, ſagte er; ich bin bis jetzt ohne ihn fertig geworden und werde auch mit Gottes und meines aller⸗ gnädigſten Herrn Hilfe in Zukunft ohne ihn fertig werden. Und wie lange wird es denn dauern, bis ich den Gaul zwiſchen den Beinen habel Glauben Sie mir, lieber Kanzleirath, die Stein⸗ burger halten es länger aus, als die Rothebühler und Tyrklitzer zuſammengenommen.
Nun, meine Herren, dieſe Prophezeiung iſt zum Theil ſchneller in Erfüllung gegangen, als ich oder irgend Einer damals ah⸗ nen konnte. Wer hätte für möglich gehalten, daß die Tyrklitzer Linie, die vor dem Kriege auf zehn Augen geſtanden hatte, und nach dem Kriege immer noch auf ſechs ſtund, bald auf vier, dann auf zwei ſtehen würde, und nun mit dem Tode des jüng⸗ ſten Grafen Caſimir gänzlich erlöſchen ſollte? Ich kann Ihnen ſagen, meine Herren, mir iſt gar wunderlich zu Muthe, wenn ich daran denke, und weiter denke, daß wir morgen in dem Grafen unſeren zukünftigen Herrn zu begrüßen und zu verehren haben werden. Hat aber ſchon für uns Beamte dieſes hoch⸗ wichtige Ereigniß mindeſtens ſeine zwei Seiten, ſo darf man wohl, ohne ſich einer Indiscretion ſchuldig zu machen, behaup⸗
ten, daß für die gnädige Frau—
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