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Taschenbuch der allgemeinen Weltgeschichte / von Philipp Späth, königl. württembergischen Ober-Finanzrath
Entstehung
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Einleitung. 5

Conſular⸗Aera wurde ſelbſt unter den Kaiſern beibe⸗ halten. Tacitus bezeichnet die Jahre nie anders als mit dem Namen der beiden Conſuln. Selbſt nachdem von der Conſularwürde nichts mehr üdrig geblieben war, als der Titel, der Rang und die laͤſtige Pflicht dem Volke ein koſtbares Feſt zu geben, wurde das Jahr immer noch nach den Conſuln benannt. In den Conſtitutionen der Kaiſer, im Codice, werden immer noch die Conſuln genannt. Förmlich wurde das Conſulat erſt abgeſchaft durch eine Verordnung Kaiſers Lev, d. Phil., der 336 bis 911 regierte.

Die Jahrrechnung; nach Erbauung der Stadt, an⸗ nus urbis conditae, iſt nie eine buͤrgerliche Zeitrechnung bei den Römern geweſen. Die Roͤmer ſelbſt waren in An⸗ ſebung des Alters ihrer Stadt lange ebenſo unwißſend als gleichguͤltig geblieben. Erſt der ältere Cato, welcher 143. v. Chr. ſtarb, und nachher Varto in den Zeiten Auguſts, hatten Unterſuchungen über Roms Erbauungs⸗ Jahr angeſtellt; nach Cato's Berechnung ſollte es das er⸗ ſte Jahr der ſiebenten, nach Varro's das vierte der ſechs⸗ ten Olympiade geweſen ſeyn. Die Chronologen haben Varro's Berechnung vorgezogen, und nach dieſer haben alle Geſchichtſchreiber d. I 234 v. Chr. G. angenommen.

Newton bezweifelte die Richtigkeit dieſer Berechnung, weil beſonders die Regierungsjahre der Koͤnige hiebei viel zu hoch angenommen ſeyen. Nach ihm dürfte man der Regierung eines Koͤnigs im Durchſchnitt höchſtens 20 Jahre beilegen, wonach Rom etwa 626. v. Chr. erbaut worden wäre.

Im Jahre 681. nach Chr. G. hatten die Theologen des griechiſchen Kaiſerthums auß der ſechsten oͤkumeniſchen (allgemeinen) Kirchenverſammlung als eine erwieſene That⸗ ſache angenommen, daß die Welt am. September 5508. Jahre, 3. Monate, 25. Tage vor Chriſti Geburt erſchaffen ſei. Dieſe Jahrrechnung wurde von allen vrientaliſchen Kirchen in Religions⸗Sachen angenommen. Sie wurde endlich auch von den Kaiſern zu Conſtantinopel, nach