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erſten hypothekariſchen Gläubiger betroffen haben möchte. Es wäre dieß ein diebiſcher Wucherer, ſetzte er hinzu, der durch das Elend ſeiner Nebenmenſchen reich geworden ſey. Zur Antwort auf dieſe Vorſtellungen unſers Helden bemerkte er, daß er ſich nicht für ver⸗ pflichtet hielte, die mindeſte Achtung gegen den guten Namen ſeines Vorgängers zu bezeigen. Dieſer habe ihn ſehr barbariſch und unge⸗ recht behandelt, und ihm nicht nur ſeinen Schutz und Beiſtand gänz⸗ lich verſagt, ſondern auch ſeine Erbſchaft um ſo viel verkümmert, als nur in ſeiner Macht geſtanden. Auf dieſe Art könne kein Billig⸗ denkender erwarten, daß er zehntauſend Pfund von ſeinen Schulden bezahlen würde, wofür er keinen Werth erhalten habe.
Ungeachtet ſeines Verdruſſes konnte ſich Peregrine nicht enthal⸗ ten, in ſeinem Innern zu geſtehen, daß dieſe abſchlägige Antwort ſo unbillig eben nicht ſey. Nachdem er ſeinem Unwillen in den hef⸗ tigſten Anzüglichkeiten gegen den Verſtorbenen Luft gemacht hatte, nahm er von deſſen gefälligem Erben Abſchied, und ging ſogleich zu einem Rechtskonſulenten, dem er ſeine Sache vorlegte. Dieſer ver⸗ ſicherte ihm, der Prozeß konne nicht verloren gehen. Dem zufolge wurde ihm dieſe Rechtsſache übergeben.
Allein dieſe Maßregeln traf Peregrine in der erſten Hitze, wo ſeine Lebensgeiſter durch die verſchiedenen Leidenſchaften, die ſein Un⸗ glücksfall bei ihm aufregte in ſo heftiger Wallung waren, daß er, was Berauſchung war, für Gleichmuth nahm, und zwei ganze Tage verſtrichen, ehe er zum rechten Gefühl ſeines Unglücks kam. Hier⸗ auf nahm er eine ſchmerzvolle Selbſtprüfung vor. Jeder Umſtand der Unterſuchung erzeugte neue folternde Betrachtungen. Das End⸗ reſultat war die Entdeckung, daß ſein Vermögen dahin und er in den Zuſtand kläglichſter Abhängigkeit verſetzt worden war. Dieſe troſtleſe Vorſtellung allein würde ihn zu einem verzweiflungsvollen Schritte getrieben haben, wenn ihn nicht das Vertrauen auf ſeinen Anwalt und die Verſicherung des Miniſters einigermaßen beruhigt hätten.


