Teil eines Werkes 
12. Band, Peregrine Pickle : Roman : 5. Band (1841) Peregrine Pickle and his adventures
Entstehung
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davon ſo weit wieder her, als es nöthig war, um ihn regelrecht aus der Welt hinaus zu ſpediren. Sonach ging er denn zwei Monate, nachdem ſie herbeigerufen worden waren, den Weg alles Fleiſches Peregrine war über dieſen Todesfall ſehr betrübt, und zwar nicht blos aus Freundſchaft gegen den Verſtorbenen, dem er in manchem Betracht hoch verpflichtet zu ſeyn glaubte, ſondern auch, weil er be⸗ ſorgte, ſein Intereſſe würde durch den Abgang dieſes Peers, den er für ſeine Hauptſtütze anſah, einen heftigen Stoß erleiden. Daher legte er aus Achtung für das Andenken ſeines verſtorbenen Freundes Trauer an, und ließ Zeichen ächter Betrübniß und Theilnahme an ſich wahrnehmen, wiewohl er in Wahrheit noch weit mehr zu be⸗ trauern haben ſollte, als er ſich bis jetzt vorgeſtellt hatte.

Als der Quartaltag kam, wandte er ſich wegen ſeiner Zinſen wie gewöhnlich an den Haushofmeiſter von dem Erben des Lords, und der Leſer wird gern zugeben, daß er einige Urſache hatte, be⸗ ſtürzt zu ſeyn, als ihm dieſer Mann ſagte, daß er weder auf Kapital, noch Zinſen Anſpruch machen könne. Zwar muß man geſtehen, daß der Haushofmeiſter ſowohl höflich, als auch ſehr vernünftig über dieſe Sache ſprach.

Ihre Miene, Sir, ſagte er zu Pickle,ſpricht Sie von allem Verdacht los, daß Sie einen Betrug im Sinne haben; aber die Hy⸗ pothek auf die Grundſtücke, deren Sie erwähnen, hat ſchon lange vor der Zeit, ehe Sie das Geld geliehen zu haben vorgeben, ein Anderer bekommen. Erſt heute morgen habe ich ein Quartal von dieſen Zin⸗ ſen ausgezahlt, wie dieſe Quittung es beweist.

Peregrine war über dieſe Nachricht, die ihm Alles raubte, wie vom Donner gerührt. Er konnte kein Wort hervorbringen. Ein Umſtand, der ihm bei dem Haushofmeiſter nicht ſonderlich das Wort redete, ſo daß dieſer wirklich alles Ernſtes anfing, einige Zweifel wegen der Redlichkeit des Fordernden zu hegen; denn unter den Pa⸗ pieren des Verſtorbenen, die er genau unterſucht hatte, befand ſich keine Schrift, kein Zettel, keine Quittung, die auf dieſe Schuld Be⸗