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ſchen unterhielten, ſo glaubten ſie ſich noch frey, und fuhlten ſich nicht ungluͤcklich.
Die Geſetze verſtatteten keinem Gutsbeſitzer, der ſeine Bauern mit Menſchlichkeit behandelte, auf ſeinem Grunde und Boden diejenigen Fluͤcht⸗ linge aufzunehmen, welche, durch die Qualereyen ihrer Herren oder des Fiscus gedruͤckt, ihre Woh⸗ nungen, Felder und ganzes kleines Eigenthum Preiß geben wollten, um wenigſtens ſich fuͤr ihre Perſon der Strafe und Zuͤchtigung zu entziehen. Auch die Coloni, welche jedoch keine Sclaven waren, konnten, einem Geſetze des Honorius zu folge, von ihren erſten Herrn zuruckgefordert, und denen, welche ihnen eine Zuflucht geſtattet hatten, ohne gerichtliche Formalitaͤten entriſſen werden. Sylvia hatte indeſſen die allgemeine Anarchie benutzt, um eine ziemliche Anzahl her⸗ umirrender Familien aufzunehmen, welche oh⸗ ne ihre Unterſtuͤtzung ganz gewiß in den Wäl⸗ dern umgekommen ſeyn wuͤrden. Es waren alte Gallier, welche die celtiſche Sprache redeten, die langen Haare glatt herabhaͤngend trugen und mit Ermelweſten, und weiten Beinkleiden, die ſchon


