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der Kapelle wegzuſchleichen, geſtand er dem Gerichte, daß es ihm nicht möglich geweſen ſei, in der Kapelle zu malen, bevor nicht der grinſende Kopf aus derſelben entfernt worden, weil ihn nicht bloß lebende Weſen, ſondern ſogar Bilder und Statuen ſo ſtörten, daß er nie ſeine Gedanken bloß und ausſchließlich auf ſeine Arbeit richten koͤnne. Nun habe er den Kammerdiener von jenem Ubelſtande be⸗ nachrichtigt und ihn gebeten, den garſtigen Kopf aus der Niſche wegnehmen zu laſſen, allein dieſer Hofmann habe ſich geſtellt, als ſaͤhe er den Kopf gar nicht, habe von uͤber⸗ ſpannter Phantaſie geſprochen, hoͤhniſch ge⸗
lacht und ihn dadurch ſo gereizt, daß er den
ganzen gnadigen Auftrag als eine Poſſe betrachtet habe und davon gegangen ſei, dem ſuperklugen Kammerdiener die Verantwor⸗ tung der Nichtvollendung der Malerei uͤber⸗ laſſend. Der Gerichtsamtmann Feſſelring, der dem Maler wohlwollte, trug darauf an, daß der Kammerdiener zur Rechenſchaft gezo⸗


