Teil eines Werkes 
1. Band (1822)
Entstehung
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denn in der That, ſein Vertrauen iſt— uͤbel ange⸗ bracht.“

„Das kann zwar Ew. Lordſchaft mit nei ſagen,“ verſetzte Heriot, nachdem er den beiden, Arm in Arm luſtwandelnden jungen Lords gedankenvoll nachgeſchaut hatte; allein bei dem Allen iſt Lord Ni⸗ gel nicht auf dem rechten Wege; denn Jedem, der eigne Angelegenheiten hat, die der Beachtung werth ſind, geziemt es, ſich genau damit bekannt zu machen.

Nch dieſer Bemerkung begannen Nigels beide Freunde, mit dem Schreiber mancherlei Papiere durch⸗ zuſehen, und zu verabreden, auf welche Weiſe die zu vollziehenden Urkunden abgefaßt werden ſollten, ſo, daß ſie zugleich den Darleihern des Geldes hinrei⸗ chende Sicherheit gewaͤhrten, und Nigels Recht auf die Einloͤſung ſeiner Familienbeſitzung, in ſofern der Darleiher aus der Schottiſchen Schatzkammer oder auf andere Weiſe befriedigt wuͤrde, unbeeintraͤchtigt ließen. Die Darlegung der Einzelnheiten dieſes Ge⸗ ſchaͤſts wuͤrde ohne Intereſſe ſeyn; nur bemerken wir als einen Charakterzug, daß Heriot in die kleinſten juriſtiſchen Details mit einer Genauigkeit einging, welche zeigte, daß Erfahrung ihn ſelbſt in die verwik⸗ kelten Schottiſchen Rechtsregeln über die Abſchließung von Vertraͤgen eingeweiht hatte, und daß Graf Hun⸗ tinglen, obwohl weit minder bekannt mit den techni⸗ ſchen Einzelnheiten, dennoch keinen Schritt in dem