Teil eines Werkes 
1. Band (1822)
Entstehung
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„Daß ſie dies koͤnnen, wiſſen wir,“ fiel der Graf ein;„laßt Buckingham ſchwatzen, was er will; er wird ſchon noch gelindere Saiten auſſpan⸗ nen; denken wir auf ein Huͤlfsmittel!“

„Schon gab ich dem Lord Glenvarloch zu ver⸗ ſtehen, daß die zur Einloͤſung ſeiner Guͤter erforder⸗ liche Summe auf einen Zahlungsbeſehl, wie der jetzt bewirkte, hergeſchoſſen werden koͤnnte, und daß ich meinen Eredit zur Erreichung dieſes Zwecks verwen⸗ den wolle. Allein dann muß der Darleiher, wenn er geſichert ſeyn ſoll, in die Schuhe des Glaͤubigers treten, den er vorſchußweiſe ausbezahlt.“

„In ſeine Schuhe treten?“ fragte der Graf, „was haben Stiefeln oder Schuhe bei Angele⸗

genheit zu thun?“

„Es iſt einer von jenen ſprichwortlichen juriſti⸗ ſchen Ausvruͤcken, deren ich in meiner practiſchen Geſchaͤftserfahrung mehrere aufgefangen habe;“ ver⸗ ſetzte Heriot,„und der weiter nichts bedeutet, als daß der Darleiher dieſes Geldes vermoͤge eines Ceſ⸗ ſionscontracts mit dem jetzigen Inhaber des Pfand⸗ rechts auf die Baronie Glenvarloch dergeſtalt in deſ⸗ ſen Stelle tritt, daß ihm dieſe Guͤter fuͤr ſein Dar⸗ lehn unterpfaͤndlich haften, falls auf die Anweiſung an die ſchottiſche Schatzkammer keine Zahlung erfolg⸗ te. Ich fuͤrchte, daß es bei der gegenwaͤrtigen Un⸗ ſicherheit des ichen Credits ohne Ciſiun des