4⁸ oder ihnen von den Verhandlungen bei dem Ver⸗ hoͤre Nachricht geben koͤnnten.
Iſt dieß nothwendig? ſprach Johanna, die ungern ihres Vaters Hand los laſſen wollte.
Durchaus nothwendig, erwiderte Sattel⸗ baum. Wer hat je gehoͤrt, daß Zeugen nicht waͤren abgeſondert worden?
Es iſt allerdings nothwendig, ſprach der An⸗ walt ihrer Schweſter, und Johanna folgte nun ungern dem Gerichtsdiener in das Zeugenzimmer.
Das nennt man, einen Zeugen ſequeſtriren, Herr Deans, ſprach Sattelbaum. Aber Ihr wuͤrdet vielleicht nicht ſelber ausgefunden haben, daß dieß etwas anderes iſt, als liegende Guͤter, oder fahrende Habe ſequeſtriren. Ich bin oft als Zeuge ſequeſtrirt worden, da der Sheriff mich zuweilen bei Vorbeſchieden als Zeugen braucht, nie aber war ich in dem Fall, mit Hab' und Gut in's Sequeſter zu kommen, als einmahl, doch das iſt lange her, und ehe ich verheirathet war— Aber ſtill! da kommen die Herren Richter.
Bei dieſen Worten erſchienen die fuͤnf Rich⸗ ter in ihren langen, weiß verbraͤmten Scharlach⸗ kleidern, und vor ihnen her ging der Gerichtsdie⸗


