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Johanna hatte gar keine Bedenklichkeit, vor Gerichte zu erſcheinen. Sie mochte ihren Vater oft daruͤber haben reden hoͤren, aber es iſt bereits bemerkt worden, daß ſie gewohnt war, vieles, was ihr unverſtaͤndlich blieb, ehrerbietig anzuhoͤ⸗ ren, und daß ſie auf Verhandlungen uͤber ſpitz⸗ findige Gewiſſensfragen zwar geduldig, aber ohne Erbauung horchte. Bei dem Empfange der ge⸗ richtlichen Ladung richteten ſich ihre Gedanken nicht auf die eingebildeten Bedenklichkeiten, die ihres Vaters Seele beunruhigten, ſondern auf die Worte, die der Fremde bei Muſchett's Stein⸗ haufen zu ihr geſprochen hatte. Sie zweifelte nie, daß man ſie vor Gericht ziehen werde, um ſie in die grauſame Lage zu ſetzen, entweder ihre Schweſter durch eine wahrhafte Erzaͤhlung aufzu⸗ opfern, oder zur Rettung derſelben einen Mein⸗ eid zu ſchwoͤren. Ihre Gedanken waren ſo ganz auf dieſen Gegenſtand gerichtet, daß ſie ihres Vaters Worte:„Du weißt von der Sache“ auf ſeine Kenntniß von dem Rathe bezog, den man ihr mit ſo furchtbarem Nachdrucke gege⸗ ben hatte. Sie blickte mit aͤngſtlicher Ueber⸗ raſchung auf, wozu ein Entſetzen ſich geſellte, das ſeine naͤchſten Worte, wie ſie dieſelben


