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Mangel an Scherif's und Beamten, welche zur Aufrechthal⸗ tung der Ordnung haͤtten beitragen ſollen, gleichſam ganz verwilderten; deßhalb wurden bei dieſem ungeſtuͤmen Volke Obrigkeiten und Geſetze eingeführt.
Ein ſehr wichtiges Geſetz des Parlaments erlaubte dem Koͤnig und ſeinen Edelleuten ihre Grundbeſitzungen nicht nur gegen Militaͤrdienſte, ſondern auch fuͤr eine gewiſſe Summe Geldes oder Abgabe an Früchten zu verleihen; vermoͤge dieſer Anordnung hoffte man ruhige friedliebende Leute auf den zwar angebaut geweſenen aber durch die Kriege verwahrlosten Grundſtüͤcken zu beſchaͤftigen. Ueber die Zulaſſung ins Par⸗ lament wurde ebenfalls eine Norm feſtgeſetzt und die Ord⸗ nung, nach welcher gewaͤhlt werden ſolle, beſtimmt. Die Grundbeſitzer wurden angehalten Baͤume zu pflanzen, ihre Grundſtuͤcke einzuzaͤunen, Fiſchteiche anzulegen und andere Verbeſſerungen anzubringen.
Alle dieſe Anordnungen beweiſen, daß der König den aufrichtigen Wunſch hegte ſeine Unterthanen zu begluͤcken: aber das unglückliche Schottland ſchien dazu beſtimmt zu ſeyn nie einen lange dauernden Frieden und deſſen wohlthaͤtige Folgen genießen zu duͤrfen. Gegen das Ende von Jakobs Regierung trugen ſich Ereigniſſe zu, welche uͤber das Koͤnig⸗ reich mehr Unglück brachten, als alle fruͤhern Begebenheiten.
Heinrich VII., der Schwiegervater Jakob's wendete alles an, um den zwiſchen Schottland und England geſchloſſenen Frieden zu erhalten und die Zwiſtigkeiten, die ſich von Zeit zu Zeit erhoben, zu beſeitigen. Nach dem Dode dieſes weiſen und vorſichtigen Monarchen folgte Heinrich VIII., ein kuͤhner, hochmüͤthiger und toller Fuͤrſt, der keinen Widerſpruch leiden konnte und lieber Krieg fuͤhrte, als zu Erhaltung des Friedens, nur im geringſten nachgeben wollte. Er und Jacob IV. gli⸗


