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Es iſt auffallend, daß des Koͤnigs Gewalt einerſeits ſo ſehr beſchraͤnkt wurde, anderſeits ſie nach Willkuͤr ausuͤben durfte. Es waͤre doch nicht mehr als billig geweſen, daß der Koͤnig Patrick Lindſay's Vorſtellung Gehoͤr gegeben, und dem Ausſpruch des Gerichts zufolge gehandelt haͤtte, wenn er gleich ſeinem Gefuͤhl nach ein anderes Urtheil faͤllen wollte; uͤbrigens war ihm auf der andern Seite das Recht einge⸗ raͤumt oder wenigſtens ſtand es ihm frei, die Parthei, welche ſich ihm entgegengeſetzt hatte, zu beſtrafen, weil ſie den Clienten frei ſprach.
Jacob IV. machte ſich bald nach ſeiner Thronbeſteigung uͤber die Schlacht bei Sanchie, die er mit den aufruͤhriſchen Lords ſeinem Vater geliefert hatte, bittere Vorwuͤrfe; theils ſchlug ihn ſein eigenes Gewiſſen, theils hatten die Vorſtel⸗ lungen einiger Geiſtlichen dieſe Wirkung auf ihn. Er ſchrieb ſich ſeines Vaters Tod ganz allein zu, obgleich er durch ſeine Jugend und durch die Verfuͤhrung der Lords, welche ihn ſo zu ſagen geraubt hatten, hinlaͤnglich entſchuldigt geweſen waͤre. Er bereute das begangene Verbrechen tief und wollte ſich, den Lehren der roͤmiſch⸗ katholiſchen Religion zu Folge, durch verſchiedene Bußen, die er ſich ſelbſt auflegte, wieder mit dem Himmel ausſoͤhnen. Unter andern ließ er ſich einen engen Gurtel von Eiſen anfertigen, den er auf dem bloßen Leibe trug und alle Jahr um zwei Unzen ſchwerer machte; denn er wollte ſich mit Zunahme ſeiner Jahre keine Erleich⸗ terung verſchaffen, ſondern ſeine Buße noch vermehren.
In Folge einer ſolch tiefen Reue verzieh der Koͤnig nicht nur den Adeligen die auf ſeines Vaters Seite gegen ihn ge⸗ kaͤmpft hatten und ſtand von jeder weiteren Verfolgung ab, ſondern er that auch ſein Moͤglichſtes, um die beiden Par⸗ teien zu verſoͤhnen. Der von ſeinem Vater ihm hinterlaſſene


