3 20 Aufforderung, das Schiedsrichteramt in dem Streite zwiſchen Maria und der Partei, von der ſie abgeſetzt und verbannt worden war, zu uͤbernehmen. Vergebens erklaͤrte Maria, ſie habe Eliſabeths Bedenklichkeiten bloß aus Achtung für ihre Meinung, und um ſich ihre Gunſt zu erwerben, nicht aber in der Abſicht, die engliſche Koͤnigin zu ihrem Richter in einem geriehtlichen Verhoͤr aufzuſtellen, zu entfernen unternommen. Eliſadeth war entſchloſſen, den erlangten Vortheil nicht auf⸗ zugeben, und zu verfahren, als ob Maria ganz freiwillig die Entſcheidung uͤber ihr Schickſal einzig und allein in ihre Haͤnde gelegt haͤtte.
Die Koͤnigin von England ernannte Bevollmaͤchtigte, um die Parteien zu hoͤren, und die Beveiſe, welche beide Theile vorbringen wuͤrden, zu unterſuchen. Der Regent Murray erſchien in eigener Perſon vor dieſen Bevollmaͤchtigten, in der gehaͤſſigen Eigenſchaft des Anklaͤgers ſeiner Schweſter, Wohlthaͤterin und Fuͤrſtin. Koͤnigin Maria ſchickte dagegen die tauglichſten ihrer Anhaͤnger, den Biſchof von Roß, Lord Herries und andere, um ihre Sache zu verfechten.
Die Commiſſion trat in York im Oktober 1568 zuſam⸗ men. Die Proceduren begannen mit einem ſonderbaren Ver⸗ ſuche, die veraltete Frage von der angeblichen Obergewalt Englands uͤber Schottland feſtzuſtellen.„Sie kommen hier⸗ her,“ ſagten die engliſchen Bevollmaͤchtigten zu dem Regen⸗ ten und ſeinen Begleitern,„um die Streitigkeiten, welche in dem Koͤnigreiche Schottland obwalten, der Entſcheidung der Koͤnigin von England zu unterwerfen, und deßwegen fordere ich Sie allererſt auf, ihrer Gnaden die ihr ſchuldige Huldi⸗ gung darzubringen.“ Der Graf von Murray erroͤthete und ſchwieg. Allein Maitland von Lethington antwortete mit Geiſt—„Wenn Eliſabeth Schottland die Grafſchaft Hun⸗
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