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dammungswuͤrdiger Kuͤnſte verdaͤchtig, gegen einen Ritter des heiligen Ordens des Tempels von Zion ver⸗ uͤbt, laͤugnet die Anklage. Sie erklaͤrt das gegen ſie abgelegte Zeugniß fuͤr falſch, hinterliſtig und frevel⸗ haft; und in Hinſicht ihres Geſchlechts nach dem Geſetze unfaͤhig, ſelbſt fuͤr ihre Sache zu kaͤmpfen, erbietet ſie ſich, einen Kaͤmpfer zu ſtellen, der durch Ausuͤbung ſeiner Ritterpflicht in jeder Weiſe und mit zu ſolchem Kampfe tauglichen Waffen ihr Recht auf ihre eigene Gefahr und Koſten vertreten wird. Dafuͤr ſteht ſie mit einem Pfande ein. Dieß Pfand, dem edeln Lord und Ritter des heiligen Tempels auf Zion, Brian de Bois Gullbert eingehaͤndigt, be⸗ ſtimmte dieſen im Namen ſeiner und des Ordens, als durch die Kuͤnſte der Angeklagten gefaͤhrdet und ge⸗ peinigt, den Kampf auszufechten. Deßwegen hat der hochwuͤrdigſte Vater und maͤchtige Lord Lukas,
Marquis von Beaumanoir beſagte Ausforderung und Vertretung der Angeklagten geſtattet, den dritten Tag zum Kampfe ſeſtgeſetzt und die Schranken zu St. Georg, in der Naͤhe von Templeſtowe zum Kampf⸗ platz beſtimmt. Der Großmeiſter gebietet der An⸗ geklagten, dort ihren Kaͤmpfer zu ſtellen, bei Strafe als eine der Zauberei uͤberwieſene Perſon verurtheilt zu werden. Auch dem Vertheidiger wird geboten, zu erſcheinen, bei Strafe, im Weigerungsfalle als Ab⸗ truͤnniger verurtheilt zu werden. Auch hat der oben
benannte hochwuͤrdigſte Vater feſtgeſetzt, daß der


