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64. Band, Leben von Napoleon Buonaparte, Kaiser von Frankreich : mit einer Übersicht der französischen Revolution : 30. Theil (1828) The life of Napoleon Buonaparte, emperor of the French
Entstehung
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laſſen oder von derſelben ausgeſchloſſen zu werden, je nachdem es die Etikette eines kaiſerlichen Hofes erfordern mochte, und Gefahr gelaufen waͤre, fuͤr ſeine Gefaͤlligkeit, gerade wenn er es ſich am we⸗ nigſten verſehen haͤtte, durch die Nachricht belohnt zu werden, daß Napoleon nach Amerika oder viel⸗ leicht nach Frankreich abgeſegelt ſey. Die Frage in⸗ wiefern Britannien oder vielmehr Europa das Recht hatte, Napoleon gefangen zu halten, iſt bereits er⸗

oͤrtert worden. Wenn ſie kein ſolches Recht hatten,

und wenn man es eher auf einen zweiten Aufſtand in Frankreich, auf ein zweites Schlachtfeld von Wa⸗ terloo ankommen laſſen mußte, als daß Napoleon Buonaparte eine Verminderung ſeiner Wuͤrde oder eine Beſchraͤnkung ſeiner Freiheit erlitt, dann hatte Napoleon das Recht, ſich uͤber das Miniſterium zu beklagen, nicht aber uͤber den Offizier, dem ſeine Inſtruktionen ſowohl der Leitſtern, als die Rechtfer⸗ tigung ſeines Betragens ſeyn mußten.

Waͤhrend dieſe Dinge auf St. Helena vorgtken⸗ gen, war das Miniſterium Großbritanniens damit beſchaͤftigt, die Gefangenhaltung des Exkaiſers durch eine Parlamentsakte rechtskraͤftig zu machen, die allen Verkehr und Handel mit St. Helena verbot, gusgenommen den, welcher durch diejenigen Schiffe der oſtindiſchen Geſellſchaft, welche mit regelmaͤßi⸗ gen Schifſsbriefen verſehen waren, Statt hatte. Schiffe, bei denen dieß nicht der Fall war, wurden,