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der Theorie des oͤffentlichen Rechtes, die Beſitznahme der Oberherrſchaft von Seiten Napoleons den Ver⸗ buͤndeten eine gerechte Urſache zum Kriege gegen Frankreich gebe; es ſey durchaus nicht zu beſtreiten, daß Napoleons Abdankung und ſeine Verzichtleiſtung auf die hoͤchſte Gewalt eine Bedingung, und zwar die wichtigſte Bedingung geweſen ſey, unter welcher die Alltirten Frankreich den Frieden geſchenkt haͤtten. In Betracht der groͤßern Sicherheit und Unſchaͤdlich⸗ keit Frankreichs, wenn es von ſeinem furchtbaren Fuͤhrer getrennt ſey, habe das verbuͤndete Europa ihm gemaͤbigte und guͤnſtige Friedensbedingungen zu⸗ geſtanden; ſobald Frankreich dieſe wichtige Bedingung dadurch, daß es ſich wieder der Herrſchaft Napoleons unterworfen, verletzt habe, ſenen die Verbuͤndeten uͤnbeſtreitbar ihrer Seits der Verbindlichkeiten ent⸗ bunden, und treten wieder in ihre Rechte als krieg⸗ fuͤhrende Maͤchte ein.“
Der erſte Beſchwerdegrund, den Buonaparte gel⸗ tend machte(der aber ganz ſeltſam erſcheint, ſo fern er einen Eingriff in feine Freiheit enthalten ſollte), war die Trennung von ſeiner Familie. Allein dieß war ein Punkt, der ausſchließlich Oeſterreich betraf; denn welche Macht konnte den Kaiſer Franz noͤthigen, ihm ſeine Tochter zuruͤckzugeben, nachdem ſie das Kriegsgluͤck wieder unter ſeinen vaͤterlichen Schutz ge⸗ bracht hatte. Napoleons Empfindungen in ſeiner La⸗ ge waren durchaus natuͤrlich; allein die des Kaiſers


