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ſo kuͤnſtlich angelegt, daß es das Anſehen gewann, als ob große Veraͤnderungen des Eigenth ims auf die⸗ ſe Art Statt gefunden haͤtten. Das fünfte Dekret von Lyon unterdruͤckte den alten Adel und die Feu⸗ daltitel; auch beſtaͤtigte es foͤrmlich die Eigenthuͤmer von Nationalguͤtern in ihren Beſitzungen. Das ſechs⸗ te ſprach das Verbannungsurtheil gegen alle Emigran⸗ ten aus, die uicht vor der Zuruͤckkunft des Bourbons aus der Liſte geſtrichen waren, wozu noch die Kon⸗ fiskation ihres Eigenthums kam. Das ſiebente ſtellte die Ehrenlegion wieder ganz in der Form her, wie ſie unter der Kaiſerherrſchaft beſtanden, und ſchlug noch zu ihren Fonds die konfiszirten Einkuͤnfte des Ordens vom heiligen Ludwig. Das achte und letzte Dekret war das wichtigſte von allen. Unter dem Vor⸗ wande, daß Emigranten, die die Waffen gegen Frank⸗ reich getragen, in die Kam ner der Pairs aufgenom⸗ men worden, und daß die Kammer der Abgeordneten bereits ihre geſetzliche Zeit beiſammen geweſen, loͤſte es beide Kammern auf und berief die Wahlkollegien des Reiches zuſammen, um in dem folgenden Monat Mai auf dem Champ de Mars eine auſſerordentliche Verſammlung zu halten. Dieſe Zuſammenberufung, wofuͤr der Erfinder einen Namen in der Geſchichte der alten Franken fand, ſollte zwei Objekte haben: erſtlich ſolche Veraͤnderungen und Verbeſſerungen in der Konſtitution des Reiches zu treffen, als die Um⸗ ſtaͤnde rathſam machten; zweitens zu der Kroͤnung


