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dieſer unklugen Freigebigkeit zeigten ſich bald genug im folgenden Jahre.
Der Senat Napoleons hatte, als er die Bour⸗ bonen wieder auf den Thron berief, dieß nicht ge⸗ than, ohne von Seiten der Nation und ſeiner ſelbſt
tipulationen zu machen. Sie entwarfen ein De⸗
cret, kraft deſſen ſie Ludwig Stanislaus Xavier, den Bruder des letzten Koͤnigs, auf den Thron beriefen,
allein unter der Bedingung, daß er eine von ihnen entworfene Konſtitution annaͤhme. Dieß angemaßte Recht, eine Verfaſſung zu diktiren, und fuͤr die Nation einen Koͤnig zu ernennen, war von einer
andern Beſtimmung begleitet, nach welcher der
Senat als erblich erklaͤrt, und fuͤr ſie und ihre Erben
der Rang, die Ehrenſtellen und Vortheile, welche ſie“ unter Napoleon blos lebenslaͤnglich genoſſen, fuͤr alle
Zukunft beſtaͤtigt wurden. Der Koͤnig weigerte ſich, das Recht des Senates,
die Bedingungen zu diktiren, unter welchen er einen Thron beſteigen ſollte, der ihm nach dem Recht der
Erbfolge gebuͤhrte, und auf den er nie verzichtet hatte, anzuerkennen, oder die ihnen unter Buonaparte zu
Theil gewordenen Dotationen als ihr ausſchließliches
Eigenthum zu erweitern. Er ſetzte ſich daher die Krone, als der naͤchſte und rechtmaͤßige Erbe deſſen auf, von dem ſie zuletzt getragen worden war, und ſchenkte dem Lande eine ſelbſtverfaßte Konſtitution,


