Teil eines Werkes 
20. bis 24. Bändchen (1857)
Entstehung
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Ew. Majeſtät nicht unterzeichnen können... deſſen bin ich vollkommen gewiß... es iſt unmöglich... Du haſt es nicht unterzeichnet.

Bitte um Entſchuldigung, Ew. Majeſtät, fiel Höppener ein, der gleichwohl fürchtete, daß der Kö⸗ nig es gethan habe, weil er nicht ſogleich antwortete, aber dieſes Schreiben hat noch eine andere Seite, die nicht überſehen werden darf.

Mag ſein, Höppener; es mag tauſend Seiten haben, aber gewiß würden Mit⸗ und Nachwelt uns ewig verabſcheuen, wenn der König es unterzeichnet hätte. Durch dieſes Schreiben... das wollten Sie doch wohl ſagen, Höppener... gewinnt man den gegenwärtig geſtörten normalen Zuſtand zwiſchen der königlichen Gewalt und dem Volke wieder... man begräbt gleichſam die Revolution... man wirft drei Schaufeln Erde auf ihre zum Tod verurtheilten Leich⸗ name; aber man begräbt nichtsdeſtoweniger auch unſere Selbſtachtung und unſer moraliſches Anſehen in der Gegenwart und in der Zukunft. Doch das iſt noch nicht Alles, Höppener. Ein König kann ſich nicht ſo mit Füßen treten laſſen, daß die Geſchichte ihn ein⸗ mal mit Mitleid, um nicht zu ſagen mit Verachtung beurtheilen muß. Ganz gewiß wird man noch nach Jahrhunderten Einſicht von unſern Acten nehmen und uns vor den Richterſtuhl der geſchichtlichen For⸗ ſchung ſtellen. Wie wird dann das Urtheil ausfal⸗ len, wenn man es eines Theils auf die bekannten Pläne des Hofes, andern Theils auf einen ſo feigen Verrath an unſern Freunden, wie dieſe Schrift an⸗ zeigt, gründet? Enthält dieſes gegen unſern morali⸗ ſchen Charakter gerichtete Schreiben nicht eine Nöthi⸗