Teil eines Werkes 
20. bis 24. Bändchen (1857)
Entstehung
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was er hörte und ſah, auf der Schwelle ſtehen ge⸗ blieben war, mit der Hand.

Sie haben, ſprach die Königin,dem Monar⸗ chen das Begnadigungsrecht geraubt, um überzeugt ſein zu können, daß kein Opfer Ihnen entgehen werde; aber ich vermuthe dennoch, daß Sie ein To⸗ desurtheil, wie das in Frage ſtehende, ohne die Un⸗ terſchrift des Königs nicht werden vollſtrecken können. Und zu dieſer Unterſchrift werden Sie Se. Majeſtät niemals vermögen. Ah, mein theurer Gemahl...

Und ſie wandte ſich jetzt gegen ihn.

Laß dieſe Herren jetzt auch Deinen feſten und unwandelbaren Entſchluß vernehmen.

Hätte der Blitz zu den Füßen des Königs ein⸗ geſchlagen, er hätte nicht zermalmter ausſehen kön⸗ nen, als in dieſem Augenblick.

Als die Königin von der Weigerung ihres Ge⸗ mahls zu ſprechen anfing, trat Höppener einen Schritt vor, in der augenſcheinlichen Abſicht, ihr Mäßigung zu empfehlen; aber es war zu ſpät, ſie hatte bereits ihren ganzen Gedanken ausgeſprochen.

Ach, meine Theuerſte! ſagte der König, indem er ſchnell gegen ſie vortrat.

Bitte, erkläre dieſen Herren offen, daß Du die Todesurtheile nicht unterzeichneſt.

Ach, meine gute Gattin...

Mein Gott, Du haſt unterzeichnet?

Nein und tauſendmal nein; ich habe ſie nicht unterzeichnet und werde ſie auch niemals unterzeich⸗ nen; aber dennoch...

Dennoch?