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lung zuletzt ihre Zuflucht nimmt. Das Begnadi⸗ gungsrecht iſt die höchſte Inſtanz der Gerechtigkeit, eine Vermittlung zwiſchen dem menſchlichen Vermö⸗ gen über alle Erſcheinungen des Lebens und der Welt zum Voraus Geſetze zu geben, und zwiſchen der göttlichen, der ewigen, der abſoluten Gerechtig⸗ keit; dieſes Recht iſt es, was ihn eigentlich im höch⸗ ſten und edelſten Intereſſe der Menſchheit zum König macht. Ohne dieſes Recht...“.
Während Höppener ſprach, war ein Kammerherr eingetreten; da er aber bemerkte, daß er nicht im gelegenſten Augenblick kam, ſo blieb er ſtehen, ohne ſeinen Auftrag auszurichten.
Die Königin ſah ihn jedoch ſogleich und ſchien ſich jetzt auf einmal an Etwas zu erinnern.
„Verzeihen Sie, Herr Höppener,“ fiel ſie daher ein,„aber Ihre lehrreiche Ausführung macht mich Geſchäfte vergeſſen, die gleichwohl allem Andern vorgehen müſſen.“
Und ſie wandte ſich an den Kammerherrn.
„Iſt die bewußte Dame angekommen?“
„Ew. Majeſtät,“ antwortete der Kammerherr, „befahlen... ich kann doch ſprechen?“
„Sprechen Sie.“
„Ew. Majeſtät befahlen eine ſchwarzgekleidete Dame, die Sie erwarteten, ins grüne Cabinet zu führen. Nun aber ſind ihrer zwei gekom⸗ men. Ich wies ſie beide in das Cabinet, wo ſie Ew. Majeſtät Befehle erwarten.“
„Zwei? Ich habe nur eine einzige erwartet. Inzwiſchen iſt es ſchon gut. Ich werde mich bald einfinden.“ 3


