Teil eines Werkes 
15. bis 19. Bändchen (1856)
Entstehung
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zur Nation und zu einem freien Volke, ſowie ſtatt der Achtung für Treue und Verdienſt Ideen einprägt, als ob andere Leute blos zu ihrer eigenen Kurzweil geboren wären, und als ob das Glück oder Unglück derſelben von der Gunſt oder Ungunſt des Hofes abhängen müßte.

Ihre Majeſtät iſt in's Reich gekommen, um

Ew. königlichen Majeſtät Gemahlin zu ſein, nicht

aber um die Regierungslaſten zu vermehren, die in⸗ deß für einen ſo milden und gerechten König erträg⸗ lich ſein müſſen, denn Ew. königliche Majeſtät beſitzen in dem Herzen Ihrer Unterthanen eine feſte Königs⸗ gewalt und einen ſicheren Lohn. Wenn dagegen irgend eine andere Perſon Schritte thun könnte, welche den Verpflichtungen, die Ew. königliche Ma⸗ jeſtät vor Gott und dem Reich übernommen, folglich auch dem Willen und den Abſichten Ew. könig⸗ lichen Majeſtät widerſtritten, ſo wären entweder zwei regierende Perſonen im Reich, die eine mit dem Ge⸗ ſetz und die andere ohne das Geſetz, oder wäre der König ohne Regierungsgewalt und das Geſetz ohne Kraft, denn beide können innerhalb ihrer Grenzen weder Hinderniſſe noch Widerſtand dulden, wofern das Reich in Kraft beſtehen ſoll.

Aber das Unerwartetſte von Allem war, daß Ihre königliche Majeſtät in einer ſchriftlichen Aeuße⸗ rung den Wunſch des geheimen Ausſchuſſes, die Reichsjuwelen in Augenſchein zu nehmen, als einen Act des Mißtrauens erklärt, und daß ſie, wie ihre Schlußworte lauten, ſich für zu gut hält, um dieſel⸗ ben künftig zu tragen.

Die Reichsjuwelen zu beauſſichtigen, iſt eine