ohne daß man eigentlich wußte, woher die Gerüchte kamen.
Das Gerücht hat immer eine treue Bundesge⸗ noſſin in der Neugierde. Der 29. kam, und die öffentlichen Plätze der Stadt, vor allen der Ritter⸗ hausmarkt, füllten ſich mit Volksmaſſen.
Die Vertheidiger der beſtehenden Geſetze hatten nicht blos im Stillen alle erforderlichen Maßregeln zur Aufrechthaltung der Ordnung ergriffen, ſondern auch nach allen verdächtigen Orten ihre geheimen Spione ausgeſchickt.
Die bogenweiſe erſcheinende Zeitſchrift:„Ein ehrlicher Schwede“, hatte fortwährend in ihrem Sinn agitirt.
Der Hof hatte darin auch mit dem größten Ver⸗ druß Stellen geleſen wie folgende:
„Probus. Welches von den beſondern Rechten des Königs iſt beſtändig und durchaus unabänder⸗ lich, jetzt und in Zukunft?
„Honestus. Das Recht, regierender König über das ſchwediſche Reich und die ihm unterworfenen Länder zu ſein, und mit gleichem Recht nach ihm ſeine männlichen Erben in abſteigender Linie.
„Probus. Beſitzen nicht die Reichsſtände die Macht, dieſes Recht abzuändern oder aufzuheben?
„Honestus. Dazu beſitzen die Reichsſtände keine Macht, und ſie würden dadurch ihren Eid der Treue und Huldigung brechen, wenn nicht anders der unglückliche Fall eintritt, daß der König mit Wiſſen und Willen den theuren Eid und die Verſicherung, die er den Reichsſtänden gegeben, übertretenhat, oder daßdie Reichs⸗
ſtä the fal zuf
Ge ſein mer
ſo


