Teil eines Werkes 
9. bis 14. Bändchen (1856)
Entstehung
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Karl XI. habe ſich in den drei Stunden, wo es im Ritterhaus am hitzigſten zuging, in einer unbeſchreib⸗ lichen Gewiſſensangſt darüber befunden, daß er, ſeiner eidlichen Verſicherung und den Grundgeſetzen zuwider, die Rechte des Reiches verletzte und ſeinen Unterthanen auf eine ſo geſetzwidrige Art ihre uralte Freiheit raubte. Der König ſoll geäußert haben, er ſei dreimal drauf und dran geweſen, ſeinen Anhän⸗ gern Gegenbefehl zu ſchicken, damit ſie nicht weiter auf Vergrößerung ſeiner Macht dringen ſollten. Was würde wohl geſchehen ſein, wenn der König damals einen Widerſtand von Seiten der Gutgeſinnten wahr⸗ genommen hätte? Er fürchtete nicht umſonſt, denn er kannte den alten ſchwediſchen Muth ſo gut, er wußte wohl, welcher Dinge er fähig war, wenn er recht angefeuert wurde. Es wurden zwar viele An⸗ ſtalten gemacht, aber meiſtens nur um Angſt einzu⸗ jagen, denn es waren geheime Befehle ertheilt, daß man unter allen Umſtänden Blutvergießen verhüten ſolle. Aber Mattherzigkeit und Aengſtlichkeit auf der einen Seite, Mißverſtändniſſe und Uneinigkeit unter den Ständen ſelbſt auf der andern trugen das Meiſte zur Einführung der höchſt ſchädlichen unumſchränkten Herrſchaft bei. Es verdient bemerkt zu werden, daß die Anhänger des Königs, die dieſen unglückſeligen Handel durchſetzten, ſpäter ihre That bereuten, als ſie zu ihrem Kummer die betrübten Folgen der un⸗ umſchränkten Regierung ſehen mußten; ſie bedauerten jetzt, daß die Gutgeſinnten ſich ſo feig gezeigt und nicht den Muth gehabt hatten, die Urheber und hartnäckigen Vertheidiger ſo verderblicher Vorſchläge zum Fenſter hinauszuwerfen.“