Teil eines Werkes 
17. bis 21. Bändchen (1852)
Entstehung
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einen nur einen einzigen bilden, welchen wir den vaterländi⸗ ſchen Verein nennen möchten!

Als zuſammenhaltende und leitende Vereinsgrund⸗

ſätze wollen wir, gemäß den oben aufgeſtellten Begriffen, folgende drei vorſchlagen.

Erſtens, jedes Mitglied des vorgeſchlagenen Vereins bekennt, daß kein Einzelner die Forderuugen eines chriſt⸗ lichen Geſellſchaftsgeiſtes in ſeiner ſtrengſten Bedeutung recht zu erfüllen vermag, daß aber das beſte Mittel für ſchwache Einzelne, um zum allgemeinen Nutzen ſtark zu werden, darin beſteht, daß ſie, abgeſehen von aller erbit⸗ ternder Mißachtung gegen verſchiedene Anſichten in Be⸗ zug auf untergeordnete Gegenſtände des menſchlichen Le⸗ bens, in freien Vereinen aus allen Klaſſen und Meinungs⸗ ſchattirungen liebevoll einander die Hände reichen zu einer gemeinſchaftlichen Arbeit für die Hauptzwecke des Lebens, unter welchen der Zweck dieſes Vereines einen der wich⸗ tigſten bilden muß.

Zweitens, jedes Mitglied dieſes Vereins erkennt und will in allen ſeinen Verhältniſſen gewiſſenhaft als Haupt⸗ grundſatz des chriſtlichen Geſellſchaftslebens beobachten, daß alles perſönliche Vermögen oder alle perſönliche gei⸗ ſtige oder leibliche Fähigkeit von dem Inhaber nicht als ſein Eigenthum betrachtet und benützt wird, ſondern blos als ein ihm zur Verwaltung übergebenes Gut, das ihm die Vorſehung anvertraut hat, mit der Verpflichtung, ſo viel als möglich allgemeinen Nutzen damit zu ſtiften; daß im Bewußtſein, zur Wohlfahrt ſeiner Landsleute beigetragen zu haben, der koſtbarſte Arbeitslohn des Ge⸗ ſellſchaftslebens liegt; daß jede Handthierung, jede Be⸗ ſtrebung und jeder Genuß, der zum allgemeinen geiſtigen oder leiblichen Schaden führt, auch vom Geſetz oder durch alte Ueberlieferung als Recht erkannt, dennoch als unehrenhaft und des Mitgliedes eines chriſtlichen Staates unwürdig geſtempelt werden muß. Drittens, jedes Mitglied dieſes Vereins verpflichte⸗