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Verrichtungen ſich vorfinden, und wie unter dieſen Glie⸗ dern einige gleichſam zum Regieren geſchaffen ſind, wie zum Beiſpiel das Auge, das Ohr, andere aber zum Ge⸗ horchen, wie die Hand, der Fuß; wie ferner nicht blos die Geſundheit des ganzen Körpers, ſondern auch die individuelle Geſundheit jedes einzelnen Gliedes darauf beruht, daß ſämmtliche einzelne Glieder gemeinſchaftlich und unabläſſig ihre verſchiedene natürliche Verrichtungen vollziehen, ſo finden ſich auch im Staatsorganismus, deſſen arbeitende Glieder die Menſchenindividuen ſind, für die verſchiedenen Charaktere beſondere Verrichtungen vor; die einen ſind zum Regieren geſchaffen, die andern zum Gehorſam, und darauf, daß die verſchiedenen Cha⸗ raktere ihre naturgemäße Verrichtung im Staatsorganis⸗ mus vollziehen, beruht weſentlich die Geſundheit ſowohl des ganzen Organismus als auch aller einzelnen Glieder; wogegen durch jede Umkehrung oder gewaltſame Störung der natürlichen Ordnung nicht blos dem Staat als einem ganzen Körper, ſondern hauptſächlich, wenn auch vielleicht erſt ſpät, dem gegen die Ordnung der Natur ſich verſün⸗ digenden Mitglied der Geſellſchaft Unwohlſein und Leiden bereitet wird.
Zu den Verbrechen gegen dieſe natürliche Ordnung gehört, wenn die natürlich Gehorchenden ſich ſelbſt in eine unrichtige Stellung zu den natürlich Regierenden verſetzen oder durch Staatseinrichtungen in eine ſolche verſetzt wurden, und dieß geſchieht, wenn durch eine ge⸗ ſetzliche Organiſation der Arbeit dem lohnempfangenden Arbeiter die Gewalt verliehen würde, ſich von dem lohn⸗ gebenden Capitalbeſitzer andere Arbeitsbedingungen zu erzwingen, als dieſer freiwillig zu geben geneigt iſt. Das Capital vertritt ja in normalen Verhältniſſen die bereits bewieſene Umſicht, Tüchtigkeit, Sparſamkeit, die bereits gefertigte Arbeit. Gleich wie dem höheren Lebensalter, das ſeine Proben beſtanden hat, ein naturgemäßes Recht die unerfahrene Jugend zu lenken, zuerkannt werden muß,


