Teil eines Werkes 
17. bis 21. Bändchen (1852)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

9

10

und wenn ſie auch möglich wäre, ſo würde ſie offenbar zur Trägheit und zu unerhörtem Uebermuth von Seiten der Arbeiter führen, woraus nicht blos ihr moraliſcher, ſondern ſchließlich auch ihr ökonomiſcher Untergang er⸗ folgen müßte, weil die Fabrikanten alle Luſt und Fähig⸗ keit zu weiteren Unternehmungen immer mehr verlieren, und die Gelegenheiten zur Arbeit alſo aufhören würden.

Nein, weun induſtrielles Leben und induſtrielle Tüchtigkeit in einem Staat mit Macht aufrecht erhalten werden ſoll, ſo muß in den Detailverhältniſſen Freiheit geſtattet werden. Auf Seiten des Kapitaliſten oder Arbeitgebers die Freiheit, die Anerbietungen der Arbeiter nach Belieben anzunehmen, oder zu verwerfen, die ver⸗ ſchiedenen Arbeiter je nach dem Maaß ihrer Tüchtigkeit und Thätigkeit nach eigenem Urtheil zu belohnen. Dieſe Freiheit iſt und bleibt unumgänglich nöthig, wenn die Arbeitstüchtigkeit, ſowie Fleiß und Beſcheidenheit unter den Arbeiterklaſſen befördert, der Untüchtigkeit, der Faul⸗ heit und dem Uebermuth aber geſteuert werden ſoll; wogegen von Seiten der Arbeiter die Freiheit, keine Arbeit bei Solchen anzunehmen, die ihre Arbeiter un⸗ billig, wenn auch ohne Uebertretung des Geſetzes be⸗ handeln, der einzige Vortheil ſein könnte, welcher ihnen auf dem Weg der Organiſation durch zwingende geſetz⸗ liche Beſtimmungen zu gut käme.

Es will nehmlich ganz klar ſcheinen, daß jedes Zwangsgeſetz gegen das eben ausgeſprochene Freiheits⸗ prinzip auf alle Arbeitsunternehmungen nur lähmend einwirken würde, und daß jedes zwingende Organiſations⸗ geſetz, gleich allen äußeren Geſetzen, von den Widerſtre⸗ benden leicht umgangen werden könnte, wobei wie ge⸗ wöhnlich der Mächtige alle mögliche Vortheile an ſich reißt, und der arme Schwächere noch immer tiefer ins Elend niedergetreten wird.......

... Wie für die einzelnen Glieder des menſch⸗ lichen Körpers beſondere, von der Natur angewieſene