Teil eines Werkes 
17. bis 21. Bändchen (1852)
Entstehung
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chriſtlichen Geiſtes mit Füßen trat, das war eine Geſell⸗ ſchaftsſünde, für welche in erſter Linie die glücklicher bedachten Geſellſchaftsmitglieder, die für die Verwahr⸗ losten nicht thaten, was ſie ſollten, gemeinſchaftlich in einer ſchrecklichen Verantwortung ſtehen. Durch ihre und ihrer Väter Verſäumniſſe in Betreff ihrer bürgerlichen Pflichten, iſt die revolntionäre Feuersbrunſt hervorgerufen worden. Die Anſtifter ſelbſt müſſen inzwiſchen für ihr Verbrechen büßen, indem ſie auf dieſem Weg nicht er⸗ reichten, was ſie verlangten, ſondern vielmehr die ſtrenge Züchtigung, welche die Vorſehung über jedes aufrühre⸗ riſche Volk ergehen zu laſſen genöthigt iſt, um es zu einem wirklichen Geſellſchaftsleben zu erwecken, bis aufs Aeußerſte geſteigert haben.

Man hat die Staatsform geſtürzt, in der Hoffnung, daß eine veränderte Form die nöthige Befreiung mit ſich führen würde. Aber die Form iſt ja an und für ſich ſelbſt todt und nicht im Stande, Eigennutz und Gewalt⸗ mißbrauch von der Regierung auszuſchließen. Nehmen wir inzwiſchen an, daß durch die Vortrefflichkeit der Staatsform die Staatsregierung zu vollkommener Un⸗ fehlbarkeit gebracht werden könnte, würde wohl dadurch der Noth der immer tiefer in unerträgliche Armuth und Rohheit verſunkenen Arbeiterklaſſen abgeholfen werden? Gewiß nicht.

Was können Regierungen ausrichten? Sie können Volksbildungsanſtalten ſchaffen. Ja, allerdings Anſtalten, aber ſie ſind nicht im Stande, ihnen einen lebendigen Geiſt einzuhauchen.....

. Eine Organiſation der Arbeit iſt in Wahr⸗ heit durch die höchſte Noth geboten; aber inſofern man darunter zwingende Staatsgeſetze verſteht, die mit dem Einfluß von Vormündern alle Verhältniſſe zwiſchen dem Landwirth oder dem Fabrikanten und ſeinen Arbeitern regeln, ſo iſt eine ſolche Organiſation unmöglich ins Werk zu ſetzen, oder auf die Dauer anfrecht zu erhalten;