Teil eines Werkes 
8. bis 11. Bändchen (1852)
Entstehung
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mit ſich führt, ſo kann ich in Wahrheit nicht umhin,—.

Mund zu verziehen. Mein Herr Vetter verlaugt, meih Vater ſolle ihm einen Namen nennen, den er aus Ach⸗ tung verſchweigen zu müſſen glanbt, und er ſtützt fein Verlangen auf die Vermuthung, daß man dadurch mög⸗ licher Weiſe einem Verbrechen auf die Spur kommen könne. Aber was berechtigt ihn wohl zu einer ſolchen Vermuthung? Nichts. Die Vermuthung iſt aus der Luft gegriffen und die Logik geht mit dem Wind, alles in der offenbaren Abſicht, das durch die Jahre ſchwach gewordene Herz eines alten Mannes zu überrumpeln, in die lieb⸗ ſten Erinnerungen ſeiner Seele einzudringen, unter den theuerſten Geheimniſſen, die ſeine Gedanken von Jugend auf bewahrt, eine Hetzjagd anzuſtellen, ſie zu plündern und vielleicht zu verheeren.“ 8

Franz Kellner hatte ſich mit der Beredtſamkeit aus⸗ geſprochen, die ihm nie fehlte, wenn er ſich ihrer be⸗ dienen wollte.

Seine Worte blieben auch nicht ohne Eindruck.

Paul, der bisher ohne alle Oppoſition die Verhand⸗ lung geleitet hatte, ließ ſich jedoch dadurch nicht zu Boden ſchlagen, ſondern fühlte ſich noch mehr angeſpornt.

„Es iſt wahr, mein Herr,“ ſagte er,„daß ich jung bin; ebenſo iſt es wahr, daß ich von der ſchönen Illu⸗ ſion, dem Glauben an allgemeine und beſondere Tugend beſeelt werde, einer Illuſion, die zwar nicht der Jugend allein vorbehalten iſt, die aber bei ihr lebhafter, friſcher hervortritt, und über welcher, wenn ich mich ſo aus⸗ drücken darf, die Sonne in beſtändigem Steigen iſt; da⸗ gegen verſtehe ich Ihre Begriffe von Staat und Geſetz nicht, mein Herr Vetter. Das Recht des Stagtes iſt das Recht der tugendhaften Leute, und es wird nicht dadurch aufgehoben oder außer Wirkung geſetzt, daß das Geſetz dem Verbrecher nicht nahe kommt, und noch weni⸗ ger dadurch, daß der Verbrecher dem Geſetz entgeht. Sie ſcheinen zu glauben, daß das Recht des Einzelnen