Teil eines Werkes 
8. bis 11. Bändchen (1852)
Entstehung
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Hat nicht bereits das Gericht unterſucht und geprüft, und hat nicht das Geſetz bereits geurtheilt? Wo ſollen die Verfolgungen des Unverſtandes oder des Leichtſinnes ein Ende nehmen, wenn nicht vor dem Richterſtuhl, und was berechtigt jemand, ſeine Inſtnuationen noch weiter zu treiben, wenn das Geſetz einmal ausgeſprochen hat: hier ſollen deine ſtolze Wellen ſich legen? Es iſt nun die Sache des Herrn, die Kinder bis ins dritte und vierte Glied zu ſtrafen; aber einem ſchwachen einfachen Sterb⸗ lichen ſteht es nicht zu. Mit ſteigendem Verdruß habe ich dieſen Verſuch meines Vetters gehört, ſich ein höhe⸗ res und ausgedehnteres Recht anzumaßen, als der Staat im Allgemeinen zugeſteht. Ich will ſeine eigene Unfehl⸗ barkeit nicht beſtreiten, aber er iſt auf Irrwege gera⸗ then, wenn er dieſelbe in einem ſo hohen Grad zu be⸗ ſitzen meint, daß er ſich das Recht zuſchreibt, jeden An⸗ dern zu meiſtern. Ich will auch der Wahrhaftigkeit ſeines Auftrags von Seiten meines verſtorbenen Qnkels nicht mißtrauen, aber die Art des Auftrags ſelbſt zeugt ganz ſonnenklar dafür, daß der Sterbende, Gott verzeih mir meinen Ausdruck, als er denſelben ertheilte, etwas ver⸗ wirrt war, was auch mein Herr Vetter anerkennt. Und wem hat er dieſen Auftrag ertheilt? Gab er ihn einem erfahrenen, durch Jahre geprüften, mit dem Menſchenher⸗ zen bekannten Manne? Ganz und gar nicht. Ein erfah⸗ rener älterer Mann würde eine ſolche Miſſion nicht über⸗ nommen haben. Er gab ihn einem Jüngling, der aller⸗ dings mit einem warmen Herzen und einer lebhaften Fantaſie ausgerüſtet iſt, aber Andern gegenüber den pflichtſchuldigen Anſtand vergißt, während er ſich von ſeinen eigenen Einbildungen hinreißen läßt. Wenn ich hier ſehe, wie einige ältere Männer, deren Lebensſonne ſich weſtlich hinabneigt, förmlich für ihre Handlungen zur Rechenſchaft gezogen werden von einem jungen Manne, der noch unter dem Einfluß von Selbſttäuſchungen han⸗ deln muß, welche die Morgenſtunde des Lebens immer