Teil eines Werkes 
5. bis 7. Bändchen (1852)
Entstehung
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Weſen einſperrt und ihm die Verpflichtung auferlegt, ſich Schutz zu verſchaffen; aber es geht nun einmal ſo zu.

Nach acht Tagen ſtand Agnes wieder vor der Po⸗ lizei, und da ſie auch jetzt wie das erſtemal ſich als ſchutzlos erklärte, ſo wurde ſie in das Correktionshaus

abgeführt.

Das nördliche und das ſüdliche Correktionshaus in der Hauptſtadt haben in den letzten Jahren, beſonders im letztverfloſſenen, große Veränderungen und unläugbar auch bedeutende Verbeſſerungen erfahren.

Das nöͤrdliche Correktionshaus beſtand früher in zwei von einander unabhängigen Abtheilungen. Die eine wurde von dem Spinnhaus gebildet und war blos für Weiber beſtimmt; die andere, oder das Schmidhofgefäng⸗ niß, war ein allgemeines Landes⸗Unterſuchungsgefängniß von ſehr harter Art, ſo wie unſere ältern Gefängniſſe gewöhnlich waren.

Mit dem Schmidhofgefängniß iſt im Anfang des verfloſſenen Jahres eine große Reparatur vorgenommen worden; man hat es mit dem Spinnhaus verbunden, und jetzt wird es ausſchließlich für Weiber gebraucht.

Gleichzeitig damit wurden die Gefangenen nach den verſchiedenen Verbrechen qualificirt und zuſammen einge⸗ theilt. Vollkommen conſequent läßt ſich übrigens dies nicht immer durchführen. Ferner wurde alle männliche Bedienung verabſchiedet und der Wachtdienſt von demſel⸗ ben Geſchlechte verſehen, dem die Verbrecher angehören. Viel Sittenloſigkeit und manche Intrigue ſind dadurch verſchwunden. Außer den Vorſteherinnen, welche der Staat bezahlt, wie er früher die Aufſeher bezahlte, hat