Teil eines Werkes 
5. bis 7. Bändchen (1852)
Entstehung
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gewählte Untervorſteherin, die in erſter Linie für die Ordnung verantwortlich iſt, und dieſe Einrichtung hat

jedes Zimmer eine unter den Verbrecherinnen ſelbſt aus⸗

ſehr viel dazu beigetragen, einen beſſern Geiſt einzuführen.

Als Beleg dafür mag erwähnt werden, daß, als

der Verfaſſer dieſer Arbeit das Gefängniß beſuchte, kurz

vorher folgendes Ereigniß ſich zugetragen hatte.

Ein Weib... der Name iſt uns entfallen... das wegen Kindsmords zu einer gewiſſen Anzahl Jahre Zuchthaus verurtheilt worden, wurde bei der Ankunft im Gefängniß mit Perſonen zuſammengebracht, die wegen Fernniüntihene und geringeren Diebſtählen gefangen

aßen.

Sie ſah verſchloſſen, ſonſt aber ſtark und friſch aus; ſie ſchien beſchränkten Verſtandes zu ſein und beſchäftigte ſich nur mit einer einzigen, durch ihre Gewiſſensbiſſe her⸗ vorgerufenen fixen Idee, nämlich ſterben zu dürfen.

Im Gefängniß begegneten ihr die Kamerädinnen mit Spott und Hohn: ſie wiederholten beſtändig, ſie ſelbſt hätten kein Verbrechen begangen, ſondern ſeien nur ſchutzlos; ſie aber habe ſich als Kindesmörderin einer großen Sünde ſchuldig gemacht.

Dadurch tief leidend, erbat ſie ſich als Gnade, in diejenige Abtheilung des Gefängniſſes verſetzt zu werden, wo die Kindesmörderinnen wohnten; aber dies wurde ihr verweigert, weil ihr Urtheil nicht in der Art lautete, daß man ſie dorthin verſetzen konnte.

Der Wunſch, ihr Leben los zu werden und ſich von ihren gegenwärtigen Kamerädinnen zu befreien, machte ſich immer ſtärker bei ihr geltend, und um ihr Ziel zu erreichen, beſchloß ſie, die Vorſteherin zu ermorden.

Auf irgend eine Weiſe gelang es ihr auch, ſich ein Meſſer zu verſchaffen, und ſie verbarg ſich eines Tags hinter einer Thüre, um ihr Vorhaben auszuführen.

Die in den Verbrecherannalen der Haupiſtadt ſo be⸗

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