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oder nichts glich einer genauen oder wohlbegruͤnde⸗ ten Anklage eines beſtimmten Verbrechens. Die Beſchuldigung war, ſie ſeyen Genoſſen von Pitt und Koburg, und haͤtten ſich gegen die Souveraͤnitaͤt des Volkes verſchworen;— ſie haͤtten die Abſicht gehabt, Paris auszuhungern,— den Konvent laͤcher⸗ lich zu machen durch eine Menge von Puppen, die dieſe faſt eben ſo paſſive Verſammlung vorſtellen ſollten— und noch vieles Andere dergleichen, was aus voͤlllg unwichtigen oder ganz unbewieſenen An⸗ fuͤhrungen beſtand. Aber von ihrer Nivalitaͤt gegen Robespierre, der wahren Urſache des gegen ſie ver⸗ haͤngten Prozeſſes, von ihren revolutionaͤren Mor⸗ den, weßhalb ſie ihr Schickſal eigentlich verdienten, — wurde nichts geſagt. Man ließ einige Worte uͤber Pluͤnderung fallen, woruͤber Rouſſin, der Kom⸗ mandant der Revolutionsarmee alle Geduld verlor: „Wie!“ ſagte er,„Sie ſprechen von Entwendung? „Sie wagen es, einen Mann, wie ich bin, eines Diebſtahls von Bett⸗ und Weißzeug zu beſchuldi⸗ gen? Sie machen mich zu einem Taſchendieb,— mich, der uͤber ihre Kehlen verfuͤgen konnte!“—
Die Angeklagten wurden, neunzehn an der Zahl, uͤberwieſen und hingerichtet. Von dieſer Zeit. an verlor die Stadt Paris ihren vorherrſchenden Ein⸗ fluß auf die Angelegenheiten Frankreichs, den der Gemeinderath ihr fruͤher verſchafft hatte. Die Macht der Magiſtratur war ſehr gebrochen durch die Auf⸗
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