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Hausſuchungen auf ungefaͤhr 8000 geſtiegen. Es war der Zweck dieſes hoͤlliſchen Plans, den groͤßten Theil derſelben in einem allgemeinen Mordſyſtem aus der Welt zu ſchaffen; dieß ſollte aber nicht durch eine ploͤtzliche und wuͤthende Aufreizung einer bewaffneten Menge geſchehen, ſondern mit einem gewiſſen Grad von kaltem Blute und einer uͤberlegten Unterſuchung. Eine Anzahl bewaffneter Banditen, theils Marſeiller, theils ausgeſuchte Boͤſewichter aus den Vorſtaͤdten giengen nach den verſchiedenen Gefaͤngniſſen, wo ſie entweder mit Gewalt eindrangen, oder von den Ge⸗ fängnißwaͤrtern eingelaſſen wurden; die meiſten von dieſen waren unterrichtet von dem, was vorgehen ſollte, obgleich auch einige dieſer verhaͤrteten Menſchen ſich anſtrengten, um die ihrer Obhut Anvertrauten zu retten. Ein Revolutionsgericht wurde unter die⸗ ſen bewaffneten Boͤſewichtern ſelbſt gebildet, welche die Gefaͤngnißregiſter unterſuchten, und die Gefange⸗ nen einzeln aufforderten, ſich ihrem Verhoͤr zu unter⸗ ziehen. Wenn die Richter, wie faſt immer der Fall war, auf den Tod Kimmten, ſo wurde, um die An⸗ ſtrengungen verzweifelter Menſchen zu hindern, ihr Schickſal in den Worten ausgedruͤckt:„Laßt den Ge⸗ fangenen los.“ Das Opfer wurde dann hinaus ge⸗ ftoßen auf die Straße oder in den Hof, wo er von Maͤnnern und Weibern ſchnell abgefertigt wurde, die mit aufgeſtreiften Aermein, mit Armen, die bis an den Ellbogen mit Blut gefaͤrbt waren, mit Aexten, Picken


