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reich und fuͤrz ſie ſelbſt ungluͤcklichen Stunde hatte die konſtituirende Verſammlung zwei Vorſchlaͤge angenom⸗ men, welche denſelben nachtheiligen Einfluß auf ihr eigenes politiſches Intereſſe hatte, wie die beruͤhmte Selbſtentſagung des langen Parlaments auf das der Presbyterianer. Durch das erſte dieſer Dekrete wurden die Mitglieder der konſtituirenden Verſammlung fuͤr unfaͤhig erklaͤrt, zu derjenigen gewaͤhlt zu werden, die nach ihrer Aufloͤſung folgen wuͤrde. Zu Folge des zwei⸗ ten Dekrets konnten ſie nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach ihrem Austritt aus der konſtituirenden Verſammlung in's Miniſterium berufen werden. Die⸗ jenigen Maͤnner, welche nun ſchon eine gewiſſe politiſche Einſicht und einiges Wiſſen erlangt hatten, wurden Kraft dieſes Geſetzes aus dem Staatsrathe ausgeſchlof⸗ ſen, und die hoͤheren Staatsſtellen waren ihnen unzu⸗ gaͤnglich. Dieſe Ausſchließung wurde nach dem tollen Prinzipe der Gleichſtellung feſtgeſetzt, das eine von den erſten Springfedern der Revolution war, und das da⸗ hin ſtrebte, ſelbſt die naturliche Ariſtokratie der Talente
aufzuheben.„Wer ſind denn die ausgezeichneten 3 Mitglieder, wovon der Redner ſpricht?“ ſagte ein Jakobiner im aͤchten Geiſte ſeiner eingebildeten Gleich⸗ heit.— Es gibt in dieſer Verſammlung keine Mit⸗ glieder, welche ausgezeichneter waͤren, als die andern, ebenſo wenig durch Talente und Geſchicklichkeit als durch Rang und Geburt. Wir ſind alle gleich.“ Wirk⸗
lich ſeltlame Worte, und ohne Zweifel fuͤr viele in der 4.„.
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