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Generalſtaaten zuſammenzurufen, was die Untertha⸗ nen natuͤrlich auf die Vermuthung fuͤhrte, daß die neuen Auflagen ihrer Erwaͤgung uͤberlaſſen werden ſollten. Allein gleichſam in der eigentlichen Abſicht, die Gemuͤther durch die Darlegung des Wunſches, die Ausfuͤhrung des Verſprochenen zu umgehen, wagte es der Miniſter in einer boͤſen Stund, die Nervenkraft des Volks durch einen neuen Verſuch zu erproben und abermals die Wuͤrde des Souverains zu beein⸗ traͤchtigen, indem er ihn vermochte, perſoͤnlich einen Befehl zu ertheilen, den, wie man aus Erfahrung wußte, das Parlament zum voraus zu mißachten ent⸗ ſchloſſen war. Durch dieſes neue Verfahren ward der Koͤnig veranlaßt, eine ſogenannte koͤnigliche Sitzung im Parlamente zu halten, die in allen ihren Formen einem lit de justice glich, auſſer daß die Befehle des Monarchen, auf dieſe Art ergangen, weniger gebieteriſch ſchienen, als wenn ſie, wie bei fruͤherer Gelegenheit, in jener verhaßten Verſamm⸗ lung ertheilt wurden.
So rief der Koͤnig, mit weniger Vortheil, als zuvor, und in jedem Falle, nach dem gaͤnzlichen Mißlingen eines fruͤheren Verſuchs, in alle For⸗ men ſeiner Koͤnigswuͤrde gekleidet, ſein Parlament in eigener Perſon zuſammen; und wiederum befahl er mit eigener Stimme dem Gerichtshofe, ein koͤ⸗ nigliches Edikt einzuſchreiben, das ein im Laufe von 5 Jahren zu erhebendes Anlehen von vierhundert


