79
ſuchung, auf welche Art dieſe neuen und freiſinnige⸗ ren Grundſaͤtze zur Verbeſſerung des beſtehenden Syſtems angewendet werden koͤnnten. Daraus mußte man den natuͤrlichen Schluß ziehen, daß die monar⸗ chiſche Regierung in Frankreich entweder ganz voll⸗ kommen war, und folglich keiner Umaͤnderung be⸗ durfte, oder daß ſie, ganz. unvereinbar mit den Freiheiten des Volkes, keiner Umaͤnderung faͤhlg war. Niemand war ſo kuͤhn, ihr die erſtere Eigen⸗ ſchaft beizulegen, und am allerwenigſten diejenigen, welche in ihren Rathsverſammlungen den Vorſitz fuͤhrten, und die Unvollkommenheit des Syſtems da⸗ durch anzuerkennen ſchienen, daß ſie jede Eroͤrterung uͤber dieſen Gegenſtand verboten. Es ſchien ſich daher, nach den Regeln einer geſunden Logik, hie⸗ raus der Schluß zu ergeben, daß zur Erlangung der Vortheile, welche die neuen Lehren verſprachen, und die ſo wuͤnſchenswerth waren, und ſo ſehnlichſt ge⸗ wuͤnſcht wurden, eine gaͤnzliche Abſchaffung der beſte⸗ henden Regierung eine unumgaͤnglich nothwendige Vorbereitung ſei. Dieſe Meinung war unzweifel⸗ haft zur Zeit der Revolution ſo vorherrſchend, daß ſie jede ſtandhafte oder entſchloſſene Gegenwehr zur Vertheidigung wenigſtens derjenigen beſtehenden Einrichtungen Frankreichs, die mit der vorgeſchlage⸗ nen Reform haͤtten verſchmolzen werden koͤnnen, ver⸗ hinderte.
Waͤhrend man auf dieſe Art jede praktiſche Er⸗


