Teil eines Werkes 
3. Band (1851)
Entstehung
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308 Georg Volker.

trifft als das härteſte Geſetz es könnte: Volkers Begnadigung und eine durchgreifende Reform in der Verwaltung und Gerichtspflege dieſer Grafſchaft! Hier muß die Regierung einſchreiten; ich werde dem Fürſten und ſeinen Miniſtern ſagen, wo's noth thut; der Lehren ſind genug gegeben, dieſer Alfred darf nicht länger mehr hier unumſchränkt hauſen; er muß erfahren, daß er noch einen Souverain über ſich hat, ſo gut wie der Geringſte ſeiner Bauern, ſo gut wie ich und jeder andre Unterthan im Lande; ha, Alfred! Dir ſollen die Hände gebunden werden, noch ehe dieſe Mauern kalt geworden ſind und Du an ihren Wiederaufbau denkſt!

Raſch eilte er fort; auf dem Wege nach dem Dorfe reifte vollends ſein Plan: Volker, der nicht fliehen wollte, ſollte denn in Gottes Namen gefan⸗ gen genommen und vor das Kriegsgericht geſtellt werden. War das Urtheil geſprochen, ſo hatte Wal⸗ demar mit des Landesherrn Gnade ſein Schickſal in Händen, und dann, ja dann konnte er zu ihm ſprechen:Für Deine Schuld giebt's nur eine Sühne: Reue Verſöhnung!

Im Dorfe angekommen, wurde ſofort ein Offi⸗ zier mit einem Commando Dragoner nach dem Gra⸗ benhof beordert, um deſſen Beſitzet, als des Hoch⸗