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widrig oder unpolitiſch angegeben wurden, fuͤr nichtig zu erklaͤren; die Sitzungen des Senats waren nicht oͤffentlich.
Der geſetzgebende Koͤrper und das Tribunat von Sieyes wurden in die neue Verfaſſung Frankreichs gleichfalls aufgenommen. Jener ſollte die von dieſem genehmigten Geſetzesent twuͤrfe in Erwaͤgung ziehen und dieſelben ohne alle Debatte durch Stimmenmehr⸗ heit entweder annehmen oder verwerſen.
Das Tribunat dagegen war eine berathende Ver⸗ ſammlung, welcher der erſte Konſul und ſein Staats⸗ rath, denen allein die Initiative zuſtand, diejenigen Geſetze vorſchlugen, die ſie fuͤr zweckmaͤßig hielten. Wenn dieſe Vorſchlaͤge im Tribunat eroͤrtert und durch die ſtillſchweigende Einwilligung des geſetzgebenden Koͤrpers geuehmigt waren, ſo wurden ſie in Form von Dekreten bekannt gemacht und hatten alsdaun geſetzliche Kraft. Der geſetzgebende Koͤrper entſchied uͤber die ihm vorgelegte Frage, entweder bejahend oder verneinend, nach Anhörung des Gutachtens des Tri⸗ bunats, das ihm durch eine Deputation dieſes Kolle⸗ giums überbracht wurde. Wichtigere Gegenſtaͤnde, wie z. B. Krieg und Frieden, mußten von dem Overkon⸗ ſul bei dem Tribunate in Vorſchlag gebracht, von die⸗ ſem dem geſetzgebenden Korper empfohlen und durch
ine aus der Mitte des letztern gewaͤhlten Kommiſſion genehmigt werden. Allein hiedurch wurde die Macht
des Oberkonſuls eben nicht ſehr beengt, weil derglei⸗


