Teil eines Werkes 
2. Abtheilung : 3. Band (1874)
Entstehung
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Herr v. Rochow war als Mitglied des Herren⸗ hauſes unantaſtbar, als Landwehr⸗Offizier ſtand er in Ehrenſachen unter Militär⸗Gerichtsbarkeit. Trotz alle⸗ dem verhaftete ihn der Polizeirath in ſeiner Wohnung wie einen Verbrecher.

Hätte derſelbe Beamte unngekehrten Falls wohl den Präſidenten verhaftet?

Es lag ein eigenthümliches Walten der Nemeſis darin, daß der Mann willkürlicher Polizeiherrſchaft, der der Junkerpartei den Triumph verſchafft, durch dieſe fiel, als er ſie anzugreifen wagte, daß er im Duell, durch ein mittelalterliches Gewaltmittel der Nothwehr fiel!

Man ſieht hieraus, Cavalier und Poliziſt laſſen ſich nicht in einer Perſon gut vereinigen. Ein echter Cavalier kann kein guter Poliziſt, ein guter Poliziſt nicht das ſein, was wir in der guten Geſellſchaft von einem anſtändigen Menſchen verlangen. Iſt es doch Pflicht des Poliziſten, ſelbſt unbedachte Aeußerungen ſich zu merken, Perſonen argwöhniſch zu überwachen, Geheimniſſe auszuſpüren von anſtändigen Menſchen fordern wir Discretion in allen vertraulichen und Pri⸗ vat⸗Angelegenheiten. Politiſche Duelle ſollten durch dieſes modern werden. Der Abgeordnete Tageſtan ſchlug ſich ſpäter mit dem General von Manteuffel, der Lieutenant Graf Schlieffen mit dem Abgeordneten