— 177—
ſehnte nichts mehr als das Recht, in unbewachter Zurückgezogenheit ihren Erinnerungen leben zu kön⸗ nen; ſie fühlte ſich erſchöpft und entnüchtert ſchon von den wenigen Schritten, die ſie wieder in's Leben der großen Welt gethan; ſie, welche immer die zärt⸗ lichſte Theilnahme dem Unglücke entgegen getragen, das thatvollſte Verlangen, ihm helfen zu können, ge⸗ hegt hatte, ſie hatte für ihr Unglück und Leid überall nur kalte Gleichgültigkeit, Ungerechtigkeit und Ver⸗ leumdung getroffen!
Nach Arenenberg, in ihre Schweizerberge, ſehnte ſich Hortenſe zurück. Dahin wollte ſie heimkehren mit ihrem Sohn, um dort mit ihm zu träumen von den glanzvollen Tagen, welche geweſen, mit ihm das Hohelied ihrer Erinnerungen zu wiederholen.
Wenn das franzöſiſche Gouvernement ihr erlaubte mit ihrem Sohn Frankreich zu durchreiſen, ſo ge⸗ langte ſie ſicher und ungefährdet nach dem Schweizer Canton Thurgau, auf deſſen Gebiet ihr kleines Gut Arenenberg lag. Dort hatte ſie durch die⸗ ſes Beſitzthum ſich Heimathsrechte erworben; unter dem Schutz der Republik war die Tochter des Kai⸗ ſers gewiß, Ruhe und Frieden zu finden!
Die Herzogin ſchrieb alſo an Herrn von Houde⸗ tot, und bat ihn, ihr vom franzöſiſchen Gouverne⸗ ment einen Paß auszuwirken, der ihr geſtattete, unter irgend einem angenommenen Namen ihre Reiſe durch Frankreich machen zu können.
Man verſprach ihr nach langem Zögern denſelben, aber unter der Bedingung, daß ſie erſt nach den Julitagen, nach der erſten Jahresfeier der Thronbe⸗ ſteigung Louis Philippe's, ihre Reiſe antrete.— Hortenſe war damit einverſtanden, und erhielt dem⸗ gemäß am erſten Auguſt ihren Paß, welcher ihr, als der Frau von Arenenberg und ihrem Sohn, geſtattete
— Königin Hortenſe. II. 12
5


