180
meiner Armuth halber, etwas thun mußte, und auch daß ich Kaiſerl. Majeſtaͤt, der denn unſer Ob⸗ riſter Herr im ganzen Roͤmiſchen Reiche iſt, billiger und ſchuldiger zu dienen, denn einem Andern, ſein ſollt. Ich ſagt's ihnen derohalben zu, daß ich keinen andern Herrn wollte annehmen) ſondern ſeines Beſcheids wollte erwarten, doch ſo fern, daß es auch Glaub' wer, darauf ichs denn mehr als einmal Ihro Gnaden zugeſagt, ich wollte mich darauf verlaſſen. Da ſagte er mirs auch zu, und ſollt ich wie billig und meinen Zuſa⸗ gen nach Glauben halten, und war ſelten eine Wo⸗ che, ich reit' einmal nach Stuttgart und lud er mich und that mir alle Ehre an und meinte, des Beſcheids halben ſtund es gleichwohl. Wie es aber mir gangen, das weiß Gott, denn ich bei ſol⸗ chem Trauen und Glauben in des Bundes Hand unſchuldig niedergeworfen worden, wie ich hiervon genugſam gemeldet und angezeigt habe; und haͤtte ich mir ſelbſt gefolgt, ſo wollt' ich mich an allen meinen Feinden gerochen haben, es waͤre denn Sache, daß ich darob zu Grunde gangen ſein moͤchte, welches zu Gott dem Allmaͤchtigen geſtanden waͤre. Und wurde ich dergeſtalt vergluͤbdet: wenn man mich mahnte, ſo ſollte ich mich ſtellen, und war mir doch kein Platz, weder in meiner Behauſung noch anderswo, wo ich mich ſtellen ſollte, benamt, al⸗ lein ich ſollte der Mahnung warten, und ließen mich darauf wieder reiten. Daraus denn ein Jeg⸗ licher müh erathten kann, wenn ich mich der Ge⸗


