Teil eines Werkes 
5. bis 14. Bändchen (1853)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

er fröhlich dem Augenblick entgegen, wo er ſich nach dem Thronſaal begeben ſollte.

Um ſechs Uhr kam inzwiſchen Markow mit dem Ehevertrag.

Man hatte der Kaiſerin einzureden gewußt, Guſtav Adolph würde, zumal wenn er das Dokument ſo ſpät erſt erhalte, ſogleich blindlings unterzeichnen; aber das geſchah nicht. Im Gegentheil durchlas und prüfte er es mit der größten Aufmerkſamkeit.

Auf weſſen Rath dieß geſchah, erzählt die Geſchichte nicht; aber man dürfte leicht Muthmaßungen darüber wagen.

Die Hauptpunkte des Vertrags waren folgende:

Als Mitgift ſollte Alerandra 80,000 Rubel Ren⸗ ten erhalten, abgeſehen von einem eigenen Kapital von 100,000 Rubeln und Juwelen im Werth von 600,000. Dabei ſollte die Ausſteuer der Prinzeſſin ſowohl als des Königs würdig ſein.

Dagegen hatte Guſtav Nichts einzuwenden.

Der franzöſiſchen Republik ſollte der Krieg erklärt werden und daran knüpfte ſich eine Menge näherer Be⸗ ſtimmungen.

Auch in dieſer Beziehung fand Guſtav Nichts aus⸗ zuſetzen.

Die Prinzeſſin ſollte das Recht beſitzen, ihre Re⸗ ligion frei auszuüben. Demzufolge ſollte im Schloß zu Stockholm eine griechiſche Kapelle eingerichtet und grie⸗ chiſche Prieſter aus Petersburg an derſelben angeſtellt werden.

Bei dieſem Punkt richtete ſich der König auf.

— Iſt dieſer Punkt auf Befehl der Kaiſerin feſt⸗ geſetzt worden? fragte er.

Markow bejahte es.

— Dieſer Punkt, erklärte der König, ſtimmt mit meinen früheren Verabredungen mit der Kaiſerin nicht überein. Ich habe zwar niemals verlangt, daß die Prinzeſſin ihr Glaubensbekenntniß förmlich abſchwören