Teil eines Werkes 
1. Band (1857)
Entstehung
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462 eine unbeſchränkte Gewalt über ihre Kinder ausüben. Dies findet beſonders auch bei der Verheirathung derſelben Statt. Man wirbt um eine Gattin für den Sohn, ſchließt den Heirathvertrag wie einen Handel ab, und ſetzt den Tag zur Hochzeit feſt. Die Neigung der jungen Leute kommt hierbei nicht in Be⸗

tracht; nue der Eigennutz entſcheidet, da zumal die Töchter nicht ausgeſtattet,

ſondern für eine gewiſſe Geldſumme verkauft werden. Nicht ſelten verabredet man die Ehen der Kinder, wenn ſie noch klein ſind, ſie mögen dann gebrechlich oder geſund, ſchön oder häßlich ſein. Bis zu dem Tage der Hochzeit bekommt der Bräutigam die Braut nicht zu ſehen. Er empfängt dieſelbe an der Haus⸗ thür, und übergibt ſie ſeiner Mutter, worauf er die eingeladenen männlichen Gäſte in einem beſondern Zimmer bewirthet. Bei ſolchen Gelegenheiten iſt das ganze Haus in⸗ und auswendig mit Blumenkränzen und Fahnen geſchmückt, und tönt von dem lärmenden Spiel der Muſikanten wieder. Auch auf den Schampanen feiert man die Hochzeiten auf ähnliche Weiſe. 3

Die Vielweiberei findet in der Regel bei den Chineſen nicht Statt. Nur den Vornehmen iſt ſie erlaubt; doch dürfen diejenigen, welche im vierzigſten Jahre noch keine Kinder haben, neben der rechtmäßigen erſten Frau, eine zweite oder dritte nehmen, um den Stamm nicht erlöſchen zu laſſen. In jedem Fall genießt die erſte beſondere Rechte vor den übrigen.

Die Söhne werden, un ſich mit ihrer Mutterſprache, den Schriftzeichen, Sitten u. ſ. w. bekannt zu machen, frühzeitig in die Schulen geſchickt, deren Anzahl in Canton bedeutend iſt. Auch hält man ſie in einem frühern Alter, als es bei den Europäern geſchieht, zu nützlichen Beſchäftigungen an. Daher werden viele Künſte, deren Ausübung keine vorzügliche Körperkraft erfordert, großen Theils von Knaben betrieben. So beſtehen z. B. die Gehülfen eines Malers, oder eines Arbeiters in Perlmutter meiſtens in Kindern unter zwölf Jahren. Die Mädchen erhalten den Unterricht im Spinnen und Weben, ſo wie in andern weiblichen Verrichtungen von den Müttern, welche ſie zugleich mit den Pflichten ihres Geſchlechts bekannt machen, z. B. die Schwiegerältern zu ehren, dem Manne gehorſam zu ſein u. ſ. w.

Aus der Art und Weiſe, wie die Chineſen ſich verheirathen, kamn man leicht ſchließen, daß zwiſchen Eheleuten keine wahre Zärtlichkeit und Achtung Statt findet. Der Mann betrachtet und behandelt ſeine Frau wie eine Skla⸗ vin, da ſie zumal durch die Geſetze ſelbſt gegen die größten Mißhandlungen nicht geſchützt iſt. Zu dieſer Geringſchätzung geſellt ſich noch eine heftige Eifer⸗ ſucht. Die meiſten Männer leben, um ihre Frau keinem Fremden ſehen zu laſſen, vom Morgen bis zu der Abendſtunde, wo das Haus geſchloſſen wird, getrennt von ihren Familien, indem ſie in beſondern Gemächern arbeiten, eſſen und

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