Teil eines Werkes 
1. Band, 1. Abtheilung (1858)
Entstehung
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Zwanzigſtes Capitel.

Die That des 23. Mai hatte, gleich dem Ausbruch eines Vulkans, den ſichern Boden der geſetzlichen, friedlichen Lebenszuſtände erſchüttert und was darauf begründet iſt in gefahrvolles Wanken, Manches ſogar ſchon zum Sturz gebracht.

Die verwegenen Vollführer des gewaltſamen Eingriffs in das Heiligthum des Friedens erkannten es als ihre erſte Pflicht, fernerem Verderben geſetzloſer Willkür raſchen Ein⸗ halt zu thun, und den bang erſchütterten Gemüthern die Sicherheit und Ruhe des Geſetzes wiederzugeben. Als zweite Pflicht lag ihnen ob, ihre That nicht nur vor ihrem Herrn, dem Kaiſer, ſondern vor dem geſammten Volk der Böhmen, ſowie dem ganzen deutſchen Vaterlande zu rechtfertigen. Dazu war am 25. Mai eine Verſammlung in das Schloß auf dem Hradſchin berufen. Eine zahlloſe Volksmenge hatte ſich auf den Plätzen und in den Straßen des Hradſchin und vor dem Eingang der Burg geſchaart und ſtand in ge⸗ drängten Haufen, um die Männer, die jetzt das Geſchick des Landes in Händen hielten, in feierlichem Zuge zur Berathung hinaufziehen zu ſehen. Die geſammten Stände Böhmens waren in ihren drei Abtheilungen, dem Herrenſtande, dem Ritterſtande und den Bürgern, vertreten. Obgleich noch nicht vollzählig, da die kurze Zeit noch nicht geſtattet hatte, Alle einzuberufen, doch in ſehr großer Anzahl, ſo⸗ daß ſie den nothwendigen Maßregeln Achtung und Nach⸗ druck zu verſchaffen vermochten. Aber mehr noch als die Zahl, wirkte das Verdienſt der Einzelnen. Nicht die evan⸗