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oberflächlich. Der goldene Schlüſſel öffnet überall einen Weg. Wenn die Heimlichkeiten des Conclave nicht immer laut wer⸗ den, ſo kommt dies nur daher, daß das Privatintereſſe beſ⸗ ſer darüber wacht, als die öffentliche Beaufſichtigung.
Das Wahlrecht der Päpſte, welche die römiſche Geiſt⸗ lichkeit beanſprucht, iſt eine wahrhafte Anmaßung, beſonders, wenn man die Ausdehnung dazu rechnet, welche die Päpſte ſelbſt ihrer geiſtlichen und zeitlichen Gewalt gegeben haben. Allerdings ſtand der urſprünglichen Kirche das Recht zu, ihre Hirten zu wählen, allein dieſelben mußten in der von Chri⸗ ſtus gelehrten Niedrigkeit bleiben, nach den Worten ſeiner Lehre: mein Reich iſt nicht von dieſer Welt. Jenes Recht iſt auch häufig beſtritten worden, allein Concilien haben es beſtätigt; aber— die Päpſte machen die Concilien und die Concilien machen Päpſte, und Concilien mit dictatoriſchen Beſchlüſſen ſind weit leichter zu finden, als Gründe und Rechtfertigungen.
Ehemals hatte das römiſche Volk ein Wort bei der Papſtwahl mit einzuſprechen; da jedoch die Wünſche des Volkes mit dem Ehrgeize der Geiſtlichkeit zu oft in Wider⸗ ſpruch geriethen, ſo wurde die Wahl, unter Vorſchützung von entſtehenden Unordnungen und Unruhen, dem Klerus allein anvertrauet, wo ſie denn bald in den engen Kreis der Kardinäle gedrängt und ganz unter römiſchen Einfluß ge⸗ bracht wurde. Die eitlen menſchlichen Beweggründe, welche hierbei leiteten, wurden von den Concilien immer recht hübſch mit der„ſichtbaren Leitung Gottes“ umkleidet.
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