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mächer geſchloſſen und ihnen vom erſten Tage an nur zwei Schüſſeln täglich, nach drei Tagen nur eine und vom achten Tage an nichts als Brod und Wein verabreicht werden ſollte.
Dieſe Vorſchrift iſt aber niemals zur Ausführung ge⸗ kommen. Das Mittagsmahl der Kardinäle bildet ſchon allein eine wichtige Beſchäftigung des Conclave.
Die apoſtoliſche Kammer beſtreitet alle Koſten des Con⸗ elave; ſie zahlt die Koſten für Herſtellung der Zellen, die Gehalte, Löhne und Entſchädigungen; eben ſo hat ſie den Tiſch der Kardinäle zu tragen. Mehrere ziehen es indeß vor, ſich aus dem eigenen Hauſe beköſtigen zu laſſen.
Wie in Rom eine Prozeſſion zu allen Dingen gehört, ſo wird auch das Mahl der Kardinäle in feierlicher Prozeſ⸗ ſion ins Conclave gebracht, und zwar in folgender Ordnung:
Zwei Livreebedienten eröffnen den Zug, welche violette und grüne Holzkeulen für die bei der letzten Papſtwahl be⸗ findlich geweſenen Kardinäle tragen.
Ein Kammerdiener mit einem ſilbernen Stabe.
Die Edeljunker, zu zwei und zwei, mit entblößtem Haupte.
Der Hausmeiſter mit einer Serviette auf der Schulter.
Die Mundſchenke und Tafeldiener.
Zwei Livreebedienten, welche an einer auf den Schultern ruhenden Tragſtange einen ungemein großen Wärmebehälter tungen, in dem ſich die Schüſſeln und Gerichte befinden.
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